Antwort des Bundeskanzleramtes zur ersten Anfrage auf Akteneinsicht

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Erster Erfolg für Rechtsanwalt Dr. von Loeper:

Robert Vietz vom Referat 131 im Bundeskanzleramt, zuständig für Angelegenheiten de Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz schreibt:

“Dem Antrag wird teilweise stattgegeben. Sie erhalten Zugang zu den genannten Unterlagen, soweit darin nicht einzelne Informationen geschwärzt wurden.”

Die “Teilschwärzungen” betreffen jedoch ganze Seiten und viele spannende und wohl kritische Bereiche.

Die erste von drei Dateien findet sich hier.
Die zweite von drei Dateien findet sich hier.
Die dritte von drei Dateien findet sich hier.