Die Staatsanwaltschaft weist erneut ab

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Nach der 23-seitigen Strafanzeige vom 29. Juni 2015 in der Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, gemeinsam mit Dieter Reicherter (Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a.D.), Peter Conradi (1972 bis 1998 Mitglied des Deutschen Bundestages), Rechtsanwalt Arne Maier und Dr. Werner Sauerborn Strafanzeige gegen Dr. Rüdiger Grube (Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn AG), Dr.Volker Kefer (Vorstand Infrastruktur der Deutschen Bahn AG), Prof. Dr. Dr. Utz-Hellmuth Felcht (Vorsitzender des Aufsichtsrats der DB AG), Staatssekretär Michael Odenwald, Staatssekretär Dr. Bernhard Heitzer, Patrick Döring, Bundeswirtschaftsminister a.D., Dr. Philipp Rösler, sowie Kanzleramtsminister a.D. Ronald Pofalla Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Berlin erstattet haben, antwortet diese mit einem knappen zweiseitigen Brief.

Staatsanwalt Trimpert teilt lapidar mit:

“[…] Das […] eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich zu dem hier bereits geführten, Ihnen bekannten Verfahren verbunden und erneut eingestellt (§ 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung). Zur Begründung teile ich Folgendes mit:

Ihr Anzeigevorbringen […] war hier bereits Gegenstand der Ermittlungen. Dazu sind sowohl seitens der Staatsanwaltschaft Berlin am 3.5.2013, die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am 31.10.2013 und die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz am 11.12.2014 weiterhin zutreffende Bescheide ergangen, auf die ich Bezug nehmen darf. Die nunmehr vorgelegten Unterlagen sind nicht geeignet, eine Abweichende Entscheidung zu begründen. Sie mögen zwar erkennen lassen, dass seitens der Politik ein gewisser Einfluss ausgeübt worden sein mag. Sie lassen jedoch nichts dafür ersehen, dass den Beteiligten an der Aufsichtratsitzung vom 5. März 2013 bewusst gewesen sein muss, dass ein Ausstieg aus dem Projekt “Stuttgart21″ mit geringeren Kosten verbunden sein würde als dessen Fortführung.”

Das Dokument lässt sich hier im Original ansehen