Erst durch die Klage von Dr. Eisenhart von Loeper, vom 2. Januar 2015, kommen erstaunliche Dokumente an die Öffentlichkeit.
Nachdem die Rechtsanwälte Redeker, Sellner, Dahs die vorhandenen Kanzleramts-Vermerke weitestgehend entschwärzt liefern mussten, wurde im Schreiben vom 2. Juni 2015 bestätigt: „Die Sachverhaltsdarstellung des Klägers ist in den wesentlichen Punkten zutreffend.“
Der erste von zwei Teilen der Anwaltsschreiben findet sich hier
Der zweite von zwei Teilen findet sich hier
Die weiteren Schwärzungen sollen jedoch nicht lesbar geliefert werden, denn: „Die noch streitgegenständlichen (teilgeschwärzten) Unterlagen enthalten folgende Informationen: In dem Gesprächsführungsvermerk vom 09.01.2013 für den Chef des Bundeskanzleramts hinsichtlich des Gesprächs mit dem damaligen Bundesratspräsidenten Kretschmann hat die Beklagte auf S. 1 (VV Blatt 21) interne Details aus der Aufsichtsratssitzung geschwärzt. Inhaltlich geht es um die Rolle einzelner namentlich benannter Aufsichtsratsmitglieder im Aufsichtsrat (Schwärzung 4).“
Die fünf erhaltenen Kanzleramtsvermerke finden sich hier:
Protokoll vom 22. Februar 2013: Ein Brief an Frau Merkel – komplett geschwärzte Seite
Mitschrift vom 5. Februar 2013: „Der Bahnvorstand sieht die politische Bedeutung der Verwirklichung“
Kanzleramtsvermerk vom 1. Februar 2013: „Ihr Gespräch mit Bundesrats-Präsident Kretschmann“
Datei mit Inhalt vom 9. Januar 2013: Fragen waren geschwärzt – nun sind sie zu lesen