Dr. von Loeper legt weitere Beschwerde ein

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Dr. Eisenhart von Loeper erklärt auf 15 Seiten, warum der Bescheid vom 31. Oktober 2013, keinen Bestand haben darf:

Insbesondere der Ansatz, dass Chancen ganz und Risiken gar nicht angesetzt wurden, ist methodisch nicht zulässig. Er widerspricht auch der Planungsmethodik der Fachplaner bei der Bahn selbst, die Chancen und Risiken gleich planen […]. Einschlägige Lehrbücher fordern für die Bewertung von Chancen und Risiken einen „realistischen Ansatz“, der mit Erwartungswerten arbeitet. Der für die Einsparpotentiale gewählte Weg widerspricht dem maximal.”

Der Brief schließt mit der Information: “Der Bescheid vom 31.10.2013 darf daher insgesamt aus vielfältigen Gründen keinen Bestand haben. Die Aufnahme der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist dringend geboten.”

Er ist hier in Gänze zu lesen.