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Sie sind neu hier oder nicht (mehr) ganz im Thema? Kein Problem:
Schauen Sie auch in unsere Fragen und Antworten (FAQ), hier sind die wichtigsten Informationen und viele Verlinkungen zu den einzelnen Dokumenten zusammengetragen!

Mogelpackung zur rechtswidrigen Finanzierung von Stuttgart 21

15. Mai 2020

Die Corona-Krise sollte als Chance zur Neuorientierung genutzt werden, meint das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 und fordert den Bahn-Aufsichtsrat zugleich auf, in seiner kommenden Sitzung, den Plänen zur Schwächung der Bahn nicht zuzustimmen.

 

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Bahn baut Todestunnel! Klarstellung durch gerichtlich erzwungene Einblicke in Brandschutzpläne

7. Mai 2020

Erst ein gerichtlich erzwungener Einblick in Brandschutzpläne der DB zeigt es nun öffentlich: Die Bahn baut einen Todestunnel.
Der Befund ist alles andere als neu. Das Verhalten der Deutschen Bahn ist erschreckend.

 

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9. März 2020, 504.Montagsdemo: Beeindruckende Rede zu Stuttgart21: „Staatsräson oder Staatsverbrechen?“

9. März 2020

Bei der 504.Montagsdemo erhebt Dieter Reicherter das Wort für den erkrankten Dr. Eisenhart von Loeper und fragt provokativ: „Stuttgart21 – Staatsräson oder Staatsverbrechen?“ Zugleich erklärt er, „was das Einstehen für den Rechtsstaat von uns verlangt“.

 

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„Tage der offenen S21-Baustelle“ – Vorbeugende Maßnahme gegen Desinformation

2. Januar 2020

Infos der S21-Kritiker*innen zu den vom 3. bis 5. Januar 2020 stattfindenden „Tagen der offenen S21-Baustelle“ – Vorbeugende Maßnahme gegen Desinformation.

 

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Aktionen gegen Stuttgart 21 in Berlin

18. September 2019

 

Dr. Eisenhart von Loeper und weitere Aktivisten werden in Berlin erneut aktiv werden!

 

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Abschlägige Bescheide von Referatsleiter Guido Braak vom Referat III C – Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Berlin –

21. August 2019

Eisenhart von Loeper erhält innerhalb weniger Tage gleich zwei abschlägige Bescheide aus Berlin – und ist entsetzt!

 

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von-Loeper-Rede bei Montagsdemo (12. August 2019)

12. August 2019

Rede auf der Montagsdemo vom 12. August 2019 – Wahnsinn: Stuttgart21 verschärft den Klimanotstand

 

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von-Loeper-Rede bei Montagsdemo

24. Juni 2019

„Wir erleben jetzt eine spannende neue Lage. Wie das Wasser vieles durchdringt, selbst das Fels- und Anhydritgestein, sogar Tunnel vor Obertürkheim mit täglich 2,59 Millionen Liter, so bricht bei S21 die festgefahrene Blockade gegen den Umstieg immer stärker auf“, erklärt Eisenhart von Loeper bei der Montagsdemo am 24. Juni 2019.
Die gesamte Rede kann [hier] heruntergeladen werden!

 

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Weitere Gegenvorstellungen werden persönlich an Senator Behrendt gesendet

13. Juni 2019

„Nach alledem ist es – im Interesse der Rechtsanwendung und rechtsstaatlicher Gleichbehandlung – unerlässlich, dass die Rechtsaufsicht des Justizsenators die überfällige Aufklärung des Verdachts grober Gesetzwidrigkeiten veranlasst.“

 

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Dr. Eisenhart von Loeper schreibt Gegenvorstellungen an Senator Dr. Behrendt

23. Mai 2019

„Der Vorgang hat seine Vorgeschichte, die – wie Sie wissen – in die Zeit Ihres Amtsvorgängers, des früheren Justizsenators Thomas Heilmann (CDU), fällt“, heißt es in einem persönlichen Schreiben an Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung im Land Berlin.

 

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Senatsverwaltung sieht „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“

21. Mai 2019

Staatsanwalt Nicolas Behrend verweigert die Anordnung von Ermittlungen zur Strafanzeige 07 – 2018

 

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Senatsverwaltung für Justiz verweigert Ermittlungen

2. Mai 2019

Die Senatsverwaltung verweigert durch Staatsanwalt Nicolas Behrend die Anordnung von Ermittlungen zur Strafanzeige 06 – 2017/2018

 

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Pressemitteilung klärt auf: „Ermittlungen gegen S21-Verantwortliche unabweisbar“

3. August 2018

„Vorerst keine Ermittlungen gegen S21-Verantwortliche bei der DB – Kein Weiter-So bei Projekten à la BER und Stuttgart 21!“

So lautet die Überschrift der Pressemitteilung. Zeit, tiefer einzusteigen. Fakt ist:

Das Aktionsbündnis wird die Untätigkeit der Berliner Staatanwaltschaft nicht auf sich beruhen lassen. In seinem Auftrag haben die beiden Juristen Gegenvorstellungen an die Generalstaatsanwaltschaft und den Justizsenator übersandt (Anlage), womit sie die Verpflichtung begründen, umgehend Ermittlungen aufzunehmen.

Link zur Gegenvorstellung vom 30. Juli 2018: hier

 

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Gegenvorstellung an Generalstaatsanwaltschaft Berlin – Empfängerin: Behördenchefin Margarete Koppers und Justizsenator

30. Juli 2018

 

Diese intensiv ausgearbeitete Gegenvorstellung geht am 30. Juli 2018 an die Ehemalige Vize-Polizeipräsidentin und heutige Generalstaatsanwältin Margarete Koppers in Berlin.

Diese Gegenvorstellung betrifft die Neuanzeige vom 12. Februar 2018 (Strafanzeige 7 – 2018).

 

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Gegenvorstellung an Generalstaatsanwältin Margarete Koppers und Justizsenator Dr. Dirk Behrendt

25. Juli 2018

 

Dr. Eisenhart von Loeper sendet eine Gegenvorstellung auf neun Seiten an Generalstaatsanwältin Margarete Koppers und den Berliner Justizsenator Dr. Dirk Behrendt. In fünf große Bereich abgetrennt erklärt von Loeper minutiös, warum die Ermittlungen nicht eingestellt werden sollen. All das betrifft die Strafanzeige 6 – 2017/2018.

 

 

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Demonstration unter dem Motto „Wir sind geladen!“: 17. Juli 2018

14. Juli 2018

 

S21-Verantwortliche feiern Baufortschritt ihres Skandalprojekts.
Nicht ohne uns, die wir nicht geladen, aber geladen sind!
Start des Demonstrationszuges um 13.30 Uhr an der Mahnwache gegenüber des Bahnhofs.

 

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Staatsanwältin Susanne Vetter (Generalstaatsanwaltschaft Berlin) weist Beschwerde zu Strafanzeige 6 – 2017/2018 ab

5. Juli 2018

 

Mit Datum vom 21. Juni 2018 und einem „Fertigungsdatum“ vom 5. Juli 2018 schreibt Staatsanwältin Susanne Vetter für die Generalstaatsanwaltschaft Berlin:

„[…] auf Ihre Beschwerde […] teile ich Ihnen mit: […] keine konkreten Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat (§ 152 Abs. 2 StPO).“

 

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Generalstaatsanwaltschaft Berlin: Staatsanwältin Susanne Vetter weist auch diese Beschwerde ab

5. Juli 2018

 

Manchmal, so wie in diesem Fall, ist der ziemlich letzte Satz eines Briefes wichtig:

„[…] auf Ihre Beschwerde […] teile ich Ihnen mit: Ich vermag daher Ihrer Beschwerde nicht zu entsprechen.“

 

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Nach Anhörung im Verkehrsausschuss: „Fehler werden nicht korrigiert“

11. Juni 2018

 

„Fehler intelligent zu korrigieren, scheint für Regierende tabu zu sein“, sagt Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, nach Anhörung im Verkehrsausschuss über den Aus- und Umstieg beim Bahnprojekt „Stuttgart 21“.

 

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Pressegespräch in Berlin

6. Juni 2018

 

Die Einladung zum Pressegespräch am 11. Juni in Berlin findet sich hier.

„Neue Bewegung im verfahrenen Konflikt um Stuttgart 21“

… wir geben die Hoffnung nicht auf!

 

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Beweisantrag an Generalstaatsanwältin: Zeugenvernehmung Thilo Sarrazin

6. Juni 2018

 

Generalstaatsanwältin Margarete Koppers erhält im Beschwerdeverfahren einen Beweisantrag zugestellt. Inhalt: Zeugenvernehmung des Herrn Dr. Thilo Sarrazin

 

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Beschwerde gegen Verfügung der Staatsanwaltschaft Berlin

1. Juni 2018

 

Generalstaatsanwältin Margarete Koppers bekommt einen Brief. Inhalt:
Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Berlin und Aufforderung zur Überprüfung des Einstellungsbescheids wegen des Tatvorwurfs der Untreue gegen Entscheidungsträger der Deutschen Bahn AG.

 

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Neues Gutachten Vieregg-Rössler – Aus- und Umstiegskosten

30. Mai 2018

 

Auf 25 Seiten erklärt die für Innovative Verkehrsberatung bekannte Vieregg-Rössler GmbH alle neuen Entwicklungen von „Stuttgart 21“ – Das neue Gutachten zu Aus- und Umstiegskosten trägt den Stand Mai 2018

 

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Beschwerde gegen Einstellungsbescheid: Generalstaatsanwältin Margarete Koppers soll prüfen!

30. Mai 2018

 

Auf sechs Seiten wird die Überprüfung des Einstellungsbescheids wegen des Tatvorwurfs der Untreue gegen Entscheidungsträger der Deutschen Bahn AG gefordert.

Empfängerin ist Generalstaatsanwältin Margarete Koppers, Berlin

 

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Kraftvolle Rede auf der 414. MontagsDemo

30. April 2018

 

Dr. Eisenhart v. Loeper betont: „Ermittlungen gegen Bahn-Entscheidungsträger wegen Untreue bei Stuttgart 21 sind unaufschiebbar – so neueste Erkenntnisse bester Experten.“ Seine Rede für die 414. MontagsDemo am 30. April 2018 in Stuttgart findet viel Aufsehen.

 

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Pressemitteilung: Gutachter fordert strafrechtliche Konsequenz

26. April 2018

 

Der Mannheimer Strafrechtler Prof. Jens Bülte hält Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft gegen die Bahnverantwortlichen wegen strafbarer Untreue bei ihren Weiterbauentscheidungen zu Stuttgart 21 für dringend geboten.

 

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von Loeper und Reicherter legen Beschwerde gegen Einstellungsbescheid ein

23. April 2018

 

Eisenhart von Loeper und Dieter Reicherter legen Beschwerde gegen einen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Berlin ein. Nur eine Woche nach Aussendung der Strafanzeige glauben die Verantwortlichen alle Aspekte umfangreich beleuchtet zu haben. So schnell?!

 

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Strafrechtler Prof. Jens Bülte legt Gutachten vor

12. April 2018

 

Der Mannheimer Strafrechtler Prof. Jens Bülte hält Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft gegen die Bahnverantwortlichen wegen strafbarer Untreue bei ihren Weiterbauentscheidungen zu Stuttgart 21 für dringend geboten.

 

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Korruptgart 21 – Ex-Bahnchef Grube im Sold von Herrenknecht

26. März 2018

Logo (c) Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21

 

Korruption ist eine Erklärung, warum ein Projekt wie Stuttgart 21 gegen jeden Sinn und Verstand einfach weiter gebaut wird. Ein besonders spektakuläres Indiz hierfür liefert DER SPIEGEL mit der Enthüllung, dass Ex-Bahnchef Grube nach seinem mit 2,3 Mio € dotierten Abgang bei der DB einen Beratervertrag mit der Firma Herrenknecht abgeschlossen habe, der Herrenknecht Tür und Tor in die Welt auftraggebender Politiker und Minister eröffnet hat…

 

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Aktionen zu DB-Aufsichtsrat und Bilanzpressekonferenz 21./22. März in Berlin

18. März 2018

 

Der für die Sitzung am 21. März angekündigte Rücktritt von DB-Aufsichtsratschef Utz-Hellmuth Felcht sei ein weiteres Indiz für die seit Jahren desaströse Bahnpolitik, die sich nirgendwo deutlicher manifestiere als in „Deutschlands absurdestem Großprojekt Stuttgart 21“ so Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper. Daher gibt es auch viele Aktionen rund um dieses wichtige Datum.

 

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Provinzposse im Rathaus Stuttgart

7. März 2018

 

Provinzposse im Stuttgarter Rathaus: Mit den Stimmen von CDU und SPD verhindert Fritz Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) eine Präsentation von Umstieg 21

 

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Vorwurf: Schwere Untreue. Doch Bettina Schröder-Bogdanski sieht keine Veranlassung für Ermittlungen

19. Februar 2018

 

Staatsanwältin Bettina Schröder-Bogdanski sieht keine Veranlassung für Ermittlungen. Das teilt sie bereits am 19. Februar 2018 mit.

 

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Pressemitteilung zur Neuanzeige wegen schwerer Untreue

14. Februar 2018

 

Eisenhart von Loeper, Dieter Reicherter und das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 fahren erneut schwere Geschütze auf. Am Aschermittwoch 2018 veröffentlichen sie eine neue Strafanzeige wegen schwerer Untreue.

 

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Dr. Eisenhart von Loeper und Dieter Reicherter stellen Strafanzeige wegen schwerer Untreue

14. Februar 2018

 

Eisenhart von Loeper, Dieter Reicherter und das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 fahren erneut schwere Geschütze auf. Am Aschermittwoch 2018 veröffentlichen sie eine neue Strafanzeige wegen schwerer Untreue. Auf zwölf Seiten wird wichtigen Personen und Persönlichkeiten ein besonders schwerer Fall des fortgesetzten Vergehens der Untreue nach § 266 Absatz 2 StGB in Verbindung mit § 263 Absatz 3 Ziffer 2 vorgeworfen. Die Klage kann herunter geladen werden!

 

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Auch bei der 402. Montagsdemo wird Eisenhart von Loeper sprechen!

29. Januar 2018

 

Bei der Montagsdemo am 29. Januar in Stuttgart wird Dr. Eisenhart von Loeper das Mikrofon ergreifen. So wird von Loeper zum Auftakt sagen: „Die Berlin-Reise vor drei bis vier Tagen hat uns dem Ziel des Umstiegs von S 21 näher gebracht und Spaß gemacht. Warum? Wir waren mächtig präsent!“

 

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Weiter Empörung über Aufsichtsratsbeschluss

28. Januar 2018

 

In dieser Pressemitteilung werden weitere Fakten von Stuttgart 21 und der möglichen GroKo mitgeteilt.

 

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Stellungnahme Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21

25. Januar 2018

Dr. Eisenhart von Loeper (Foto: Florian Büh)

 

„Die neuerlich von der DB eingeräumte Kostensteigerung auf inzwischen 8.2 Mrd € verbunden mit dem Eingeständnis weiterer Zeitverzögerungen bis 2025 erhöht die Unwirtschaftlichkeit des Projekts ein weiteres Mal“, erklärt Bündnissprecher und Jurist Dr. Eisenhart von Loeper während er im Zug nach Berlin unterwegs ist.

 

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Pressemitteilung vor Sondersitzung des Aufsichtsrates der DB

24. Januar 2018

Dank einer Pressemitteilung gibt es wichtige und weitere Hinweise zur Sondersitzung des DB-Aufsichtsrates. Umfassend wird auch über die geplanten Protestaktionen berichtet.

 

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401. Montagsdemo – Dr. Eisenhart von Loeper hält auch hier Rede

21. Januar 2018

Dr. Eisenhart von Loeper sieht „Justiz und Aufsichtsrat am Wendepunkt von S 21“. Der Rechtsanwalt & Sprecher vom Aktionsbündnis gegen S 21 betont in seiner Rede, dass alle zusammen arbeiten: „Intensiv daran, dass die Deutsche Bahn und ihre S 21-Projektpartner über die Brücken des Umstiegs gehen. Wenn aus den existentiellen Turbulenzen von Stuttgart 21 doch noch eine zukunftsweisende Lösung erwachsen soll, muss die andere Seite die Chance der Wende einsehen und sich auf Alternativszenarien zubewegen.“ Zugleich stellt er die Frage: „Wo aber stehen die Justiz und der Bahn-Aufsichtsrat, wenn dieses zur Aufsicht aufgeforderte Gremium am 26. Januar mit dem Vorstand über S 21 berät?“

 

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Komplettes Schreiben des Rechtsanwalts Hanns W. Feigen im Auftrage der Deutschen Bahn (DB) online!

18. Januar 2018

Das am 3. Juli 2017 durch die Feigen – Graf Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB im Auftrage der Deutschen Bahn erstellte Schreiben wird exklusiv auf diesen Seiten online gestellt!

 

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Pressemitteilung zum aktuellen Vorgang: Schreiben und Entgegnungen zum Brief von Hanns W. Feigen und Dr. Walther Graf

18. Januar 2018

In der heutigen Pressemitteilung wird klargestellt:
„Bei Stuttgart 21 steht die Demokratie in Gefahr. Hier wird verschwiegen, verdunkelt und verbogen, dass sich die Balken biegen.“
Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher und Anwalt des Aktionsbündnisses gegen S 21 erklärt diesen aktuellen großen Aufschlag.

 

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400. Montagsdemo – Stuttgart Hauptbahnhof

15. Januar 2018

Am Montag, 15. Januar 2018 von 18 Uhr an, wird in Stuttgart am Hauptbahnhof die 400. Montagsdemo durchgeführt.

 

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26 Seiten Stellungnahme auf Brief der „Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB“ Hanns W. Feigen und Dr. Walther Graf

15. Januar 2018

Mit einer Stellungnahme auf 26 Seiten entgegnen Dr. Eisenhart von Loeper und der ehemalige Richter Dieter Reicherter einen Brief der „Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB“ – Feigen – Graf aus Köln und Frankfurt.

 

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Montagsdemo: „Welche Wege führen zum Umstieg von S 21?“

11. Dezember 2017

„Die bundesweite Resonanz zu Stuttgart 21 ist wieder da, wie beim Bahn-Offenbarungseid vor fünf Jahren“, erklärt Dr. Eisenhart von Loeper bei der Stuttgarter Montagsdemo am 11. Dezember 2017.

 

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Wünsche und Forderungen an Bahn-Aufsichtsräte

30. November 2017

„Wir wünschen Ihnen im Interesse der Deutschen Bahn, der Allgemeinheit und für Sie selbst die Kraft und den Mut, jetzt die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen“, schreibt das Aktionsbündnis.

 

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Dr. Eisenhart von Loeper schreibt dem Bahn-Vorstand

22. November 2017

Dr. Richard Lutz und Ronald Pofalla erhalten den gleichen Brief. Er schließt mit den Worten: „Verstehen Sie bitte, dass wir Ihnen vorstehend einige Fakten noch einmal und auch teilweise neu ungeschminkt nennen.“

 

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Staatsanwältin Bettina Schröder-Bogdanski stellt das Verfahren ein

10. November 2017

Der Brief der Staatsanwaltschaft Berlin trifft mit Poststempel 24. November 2017, erst weit nach dem angeblichen Erstellungsdatum (10. November 2017) bei Dr. Eisenhart von Loeper ein.

 

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Brief an Staatsanwaltschaft Berlin: Aktueller Sachstand mit Bezug auf Anhydrit

6. November 2017

Mit einem Brief an die Staatsanwaltschaft Berlin zeigt Rechtsanwalt Dr. Eisenharat von Loeper einen aktuellen Sachstand der Dinge. Er nimmt auch Bezug auf Anhydrit.

 

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Brief an Staatsanwaltschaft Berlin mit Auszügen aus dem Buch “abgrundtief + bodenlos”

17. Juli 2017

Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper sendet der Staatsanwaltschaft Auszüge aus dem Buch „abgrundtief + bodenlos“.

 

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Schreiben des Rechtsanwalts Hanns W. Feigen im Auftrage der Deutschen Bahn (DB) wird verschickt

3. Juli 2017

Die durch die „Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB“ Feigen – Graf im Auftrage der Deutschen Bahn erstellte Stellungnahme gegen die intensiven Recherchen, Sammlungen und Informationen durch Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper sowie den ehemaligen Richter Dieter Reicherter wurde erstellt.

 

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Wieder eine Montagsdemo – „Umstieg kann kommen“

26. Juni 2017

Dr. Eisenhart von Loeper sendet Text zur Montagsdemo ein. Titel: „Der Umstieg von S 21 kann kommen – trotz finsterer Fakten – warum und durch wen – wann und wie?“

 

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Neue Vorgänge im Fall gegen Felcht, Grube und Kefer

10. Juni 2017

Neuere bedeutsame Vorgänge werden an die Staatsanwaltschaft Berlin gesendet und die Anzeige weiter ausgeführt.

 

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Dr. Eisenhart von Loeper sendet Brief an Bahn-Aufsichtsrat

31. Mai 2017

Brisante Worte: „Sehr geehrte Aufsichtsräte der Deutschen Bahn AG, wir bauen darauf, dass auch Sie eine intelligente Lösung des Konflikts für sinnvoller halten […]“

 

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Pressemitteilung zu den Vorermittlungen und der „neuen“ Strafanzeige

6. Mai 2017

Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 informiert:

Weitere Strafanzeigen gegen neuen Bahnchef Lutz und S21-Vorstand Pofalla. Berliner Staatsanwaltschaft nimmt Vorermittlungen auf.

 

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Weitere Anzeige: Tatvorwurf der Untreue gegen Richard Lutz und Ronald Pofalla

5. Mai 2017

Die Strafanzeigen werden auf Richard Lutz, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn AG und Ronald Pofalla, Infrastrukturvorstand der Deutschen Bahn AG, wegen des Tatverdachts des gemeinschaftlichen fortgesetzten Vergehens der Untreue nach § 266 StGB erweitert.

 

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Die Strafanzeige gegen Felcht, Grube & Kefer wird verschärft

30. März 2017

Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper und Dieter Reicherter, ehemaliger Richter und Staatsanwalt, sehen sich gezwungen die Strafanzeige vom 15. Februar 2017 weiter zu verschärfen.

 

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Dr. Eisenhart von Loeper sendet Brief an Bahn-Aufsichtsrat Prof. Dr. Dr. Utz-H. Felcht

10. März 2017

Dr. Eisenhart von Loeper möchte nicht nur juristisch zum Umdenken bewegen. Er sendet sogar einen sehr persönlichen Brief an Herrn Prof. Dr. Dr. Utz-H. Felcht. Dieser wird zugleich aber auch an den Vorstand und an die weiteren 19 Aufsichtsräte gesendet.

 

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Justizhauptsekretärin Engel, Staatsanwaltschaft Berlin, teilt das Aktenzeichen mit

23. Februar 2017

Die Staatsanwaltschaft Berlin teilt nun das Aktenzeichen zum Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Dr. Utz-Hellmuth Felcht, Dr. Rüdiger Grube und Volker Kefer mit.

 

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Klageschrift – Strafanzeige gegen Prof. Dr. Dr. Utz-Hellmuth Felcht, Dr. Rüdiger Grube und Dr. Volker Kefer

15. Februar 2017

Klageschrift – Strafanzeige in Sachen Dr. Eisenhart v. Loeper und Dieter Reicherter gegen
Prof. Dr. Dr. Utz-Hellmuth Felcht, Dr. Rüdiger Grube und Dr. Volker Kefer.
Die Strafanzeigen gehen in die sechste Runde – wir schreiben die Jahre 2017 und 2018…

 

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Pressemitteilung nach Lenkungskreis Anhydrit

2. Februar 2017

Stadt und Land schauen hilflos zu – Verbohrte Bahn nimmt den Verkehrs-GAU durch Anhydrit in Kauf
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses

 

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Warnungen des Bundesrechnungshofes

5. Juli 2016

Das Aktionsbündnis teilt heute mit: „Also doch! Stuttgart 21 wird auch nach Berechnungen des Bundesrechnungshofes zehn Milliarden Euro kosten.“

Genau jene Kosten waren vom Aktionsbündnis vor Monaten bereits vermutet worden. Mehr dazu in dieser Pressemitteilung.

 

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Verdacht der rechtswidrigen Einflussnahme erhärtet

27. Mai 2016

Das Aktionsbündnis gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 findet sich im Prozessergebnis um die Freigabe geschwärzter Vermerke voll bestätigt. Die weiteren nun einsehbaren Passagen des bisher geheim gehaltenen Dokuments zeigen, dass es in der Sache massive, wenn auch diplomatisch formulierte Forderungen gab, Verkehrs-Staatssekretär Odenwald solle seine begründete Forderung der ernsthaften Prüfung des Ausstiegs aus dem Projekt aufgeben. Bei einem nicht-öffentlichen Prozesstermin vor dem Verwaltunsgericht Berlin setzte sich EIsenhart von Loeper durch und erreichte die weitere Entschwärzung von Dokumenten des Kanzleramts. Eine aktuelle Pressemitteilung findet sich auf dieser Seite. Das Dokument mit den erweiterten Entschwärzungen ist hier zu finden.

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Prozesstermin vor dem Verwaltungsgericht

26. Mai 2016

Am heutigen Donnerstag verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht ab 9.30 Uhr über eine Klage, bei der sich die oberste Exekutive, das Bundeskanzleramt, wegen ihres massiven Einflusses auf den Weiterbau von „Stuttgart 21“ Anfang 2013 vor Gericht verantworten muss. Kläger ist Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, der bereits die Übergabe von S 21 – Vermerken des Kanzleramts an den damaligen Amtschef und heutigen DB-Vorstand Ronald Pofalla und an Kanzlerin Angela Merkel durchsetzen konnte. Im laufenden Prozess geht es darum, ob die nur stark geschwärzt zugänglich gemachten fünf Berichte vollständig entschwärzt und damit noch geheim gehaltene Vorgänge offenbart werden müssen. Weitere Informationen dazu – in dieser Pressemitteilung.

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Presse-Information „Kanzleramt vor dem Kadi“

20. Mai 2016

Zum aktuellen Prozesstermin am 26. Mai in Berlin, der ganz im Zeichen der zu entschwärzenden Unterlagen aus dem Bundeskanzleramt geht, gibt es diese Pressemitteilung. Dem Rechtsstreit liegt der Sachverhalt vom Frühjahr 2013 zugrunde. Eisenhart von Loeper pocht auf uneingeschränkten Informationszugang, weil das Kanzleramt in gesetzwidriger Weise auf die Entscheidungsfindung über den Weiterbau von Stuttgart 21 Einfluss eingewirkt hat.

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Ein abgekartetes Spiel? – Justiz-Senator verleugnet seine Aufgabe

26. April 2016

Nachdem Eisenhart von Loeper am 14. März 2016 eine Beschwerde gegen die Einstellungen der Verfahren gesendet hat, gibt es eine Antwort aus dem Hause des Justizsenators Thomas Heilmann (CDU). Darin teilt Frau Höfele von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz am 14. März 2016 mit: „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sehe ich jedoch keinen Anlass, Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht zu ergreifen.“ Weitere Informationen dazu und der gesamte Wortlaut der Senatsverwaltung befindet sich in dem diesem Dokument vom 26. April 2016..

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Rede bei Montagsdemo gegen Stuttgart 21

21. März 2016

Eisenhart von Loeper berichtet bei der Montagsdemonstration über die Aufsichtsrats-Sitzung der Deutschen Bahn AG (DB AG). In seiner Rede geht er anschaulich darauf ein, dass zu Recht Unruhe bei den Aufsichtsräten herrscht. „Die Sache wird Ihnen langsam zu heiß“, erklärt von Loeper. „Die Bahn-Aufsichtsräte wollen ihre persönliche Haftung nicht riskieren“. Vielen Dank für dieses Video an fluegel.tv

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Zeitungsbericht beleuchtet Hintergründe

16. März 2016

Der Journalist Thomas Wüpper berichtet am 16. März 2016 in der Stuttgarter Zeitung über einige Hintergründe. Seinen Bericht können Sie hier abrufen. Wir freuen uns über diese Berichterstattung und hoffen, dass weitere Medien folgen mögen. Einige weitere Presse-Berichte sind auch in unserem Presse-Spiegel abzurufen.

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Aktuelle Ereignisse

14. März 2016

Nachdem die Berliner Staatsanwältin Nicole Scheinichen mit diesem Schreiben am 29.02.2016 den Antrag ablehnte, Ermittlungen gegen die Tatverdächtigen neu aufzunehmen, greift Dr. Eisenhart von Loeper das alte Verfahren der Strafanzeige vom 29. Juni 2015 und den Ablehnungsbescheid des Generalstaatsanwalts vom 9. September 2015 wieder auf. Er legt dagegen am 14. März 2016 diese weitere Beschwerde ein.

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Justiz-Senator kurz vor einem Dilemma

14. März 2016

Nachdem engagierte Juristen und Gegner des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ nun bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Beschwerde erhoben haben, könnte Senator Thomas Heilmann (CDU) gefordert gefordert sein: Die Berliner Justiz gerät zunehmend ins Dilemma zwischen strafrechtlicher Gleichbehandlung von Tatverdächtigen und deren Nichtverfolgung aus politischen Parteiinteressen. Denn gäbe die Generalstaatsanwalt der Beschwerde vom 14. März nicht statt, muss darüber der Justizsenator entscheiden. Wie Eisenhart von Loeper mitteilt, brisanter Weise. Denn die Beschwerdeführer haben mit amtlichen Vermerken und Teil-Geständnissen aus dem Bundeskanzleramt inzwischen den Tatverdacht belegt, dass vor drei Jahren der Bahn-Aufsichtsrat von der damaligen Bundesregierung massiv unter Druck gesetzt wurde. „Obwohl ein geheimes Dossier der Staatssekretäre, das im Februar 2013 öffentlich wurde, die bahneigene Berechnung der Ausstiegskosten von Stuttgart 21 für ’nicht belastbar‘ erklärte und obwohl die politischen Spitzen genau daraufhin öffentlich den Aufsichtsräten keinerlei Entscheidungsspielraum ließen, sieht die Berliner Staatsanwaltschaft geflissentlich pauschal darüber hinweg“, erklärt von Loeper. Den Beteiligten müsse „nicht bewusst gewesen“ sein, dass der Ausstieg aus dem Projekt geringere Kosten verursachen werde als dessen Fortführung, urteilt die Staatsanwaltschaft fadenscheinig. Als Antwort verweisen führende Juristen neben dem massiven Tatverdacht darauf, dass die Staatsanwaltschaft endlich ihre ureigene Aufgabe wahrnehmen müsse, den Sachverhalt weiter aufzuklären und zum Beispiel die teilweise noch geschwärzten Vermerke des Kanzleramts ungeschwärzt beizuziehen sowie benannte Zeugen zu vernehmen. Weitere Informationen dazu – in dieser Pressemitteilung.  

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Staatsanwältin Nicole Scheinichen weist ab

29. Februar 2016

Mit diesem Brief auf zwei Seiten versagt die Berliner Staatsanwältin Nicole Scheinichen die weiteren Ermittlungen. Aber, liebe Besucher von Stuttgart21.Strafvereitelung.de, seien Sie versichert. Eisenhart von Loeper und seine Mitstreiter werden nicht locker lassen und werden weiterhin die Probleme aufzeigen und auch juristisch weitere Wege bestreiten. Auch mit dieser Abweisung wird nicht das letzte Wort geschrieben sein.

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Ein Gutachten zu Ausstiegskosten und eine Pressekonferenz in Stuttgart

12. Februar 2016

Bei einer Pressekonferenz am 12. Februar 2016 in Stuttgart, wird erneut die Unwirtschaftlichkeit von Stuttgart 21 thematisiert. Eine Forderung als Kernpunkt: Dieses Thema muss bei der nächsten Aufsichtsratssitzung der Deutschen Bahn behandelt werden, da sich sonst auch der aktuelle Aufsichtsrat in Gefahr begibt: „Die Deutsche Bahn AG gibt nicht nur die Kosten des Projekts wissentlich viel zu niedrig an, sie hat auch von Anfang an die Kosten eines Ausstiegs maßlos überhöht. Politik und Öffentlichkeit wurden so in die Irre und zu falschen Entscheidungen geführt.“ Dies belegt eine weitere vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 in Auftrag gegebene Studie der Verkehrsberatungs-GmbH Vieregg – Rössler aus München, die in Stuttgart vorgestellt wurde. Weitere Informationen dazu befinden sich in dieser Übersicht (folgt!).

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Dr. Eisenhart von Loeper legt nach

10. Februar 2016

Dr. Eisenhart von Loeper im Aufwind. Er sieht sich bestärkt und beantragt mit diesem Schreiben die Neuaufnahme der Ermittlungen und die Neubestimmung des zuständigen Staatsanwaltes. Vorangegangen waren die Zustellung dieses Vermerkes des Staatsanwalts Dirk Gerberding unter dem Aktenzeichen „242 Js 1897/15“ sowie dieser Bescheid des Staatsanwaltes aus Berlin.

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Ein Aktenvermerk und eine Einstellung eröffnen Räume

6. Januar 2016

Dr. Eisenhart von Loeper erhält diesen Vermerk des Staatsanwalts Dirk Gerberding unter dem Aktenzeichen „242 Js 1897/15“. Außerdem wird ihm dieser Bescheid des Staatsanwaltes aus Berlin zugestellt. Aufgrund dessen sieht sich Dr. Eisenhart von Loeper bestärkt und beantragt mit diesem Schreiben die Neuaufnahme der Ermittlungen und die Neubestimmung des zuständigen Staatsanwaltes.

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Pressekonferenz zu Kosten-Gutachten

16. Dezember 2015

Während am 16. Dezember 2015 der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG in der Berliner Konzernzentrale tagt, protestieren Vertreter des „Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21“ vor dem „Bahntower“ am Potsdamer Platz gegen eine erneute Preissteigerung beim Bahnprojekt „Stuttgart 21“. Dazu wird ein hochbrisantes neues Gutachten des renommierten Münchner Verkehrsberatungsbüros Vieregg-Rössler präsentiert. Gemeinsam mit Robin Wood wurden das Gutachten sowie rund 4.000 Unterschriften „Klimaschutz braucht die Bahn für Alle“ an die Deutsche Bahn AG übergeben. Die Nachricht, die in eine schwere Konzernkrise platzt, erregt viel Aufsehen. Bereits Anfang Dezember wurde aus Aufsichtsratskreisen ein erwarteter Verlust von einer Milliarde Euro für das laufende Geschäftsjahr bekannt. Nun stehen auch für „Stuttgart 21“ weitere Kostensteigerungen an. Weiter im Text geht es … hier …

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Pressekonferenz in Berlin

17. November 2015

Bei einer Pressekonferenz zu den neuen und brisanten Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Kanzleramt, Berliner Justiz, Bahn-Aufsichtsrat und Bürgerbewegung gegen Stuttgart 21 gibt es für anwesende Journalisten viel zu erfahren.

 

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Strafanzeige wegen Strafvereitelung

12. November 2015

Erst in den umfangreich entschwärzten Dokumenten aus dem Kanzleramt komplettiert sich ein Bild nach und nach. Die immer wieder ablehnende Haltung der Staatsanwaltschaft Berlin, der Generalstaatsanwaltschaft und sogar des Justizsenators zeigen ein Teil der massenhaft vermuteten Strafvereitelung. Wie ist es sonst zu verstehen, dass Ermittlungen entweder gar nicht erst aufgenommen oder eingestellt werden, ohne die Fakten zu beleuchten und zu hinterfragen? Mit dieser Strafanzeige gegen die Verantwortlichen sollen Antworten gefunden werden. Der Wortlaut ist hier zu finden.

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Staatsanwalt Gierse (General- Staatsanwaltschaft) stellt das Verfahren erneut ein

9. September 2015

Staatsanwalt Gierse von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin reichen zwei Seiten aus, um Rechtsanwalt Dr. von Loeper mitzuteilen, dass „nach Prüfung des Sachverhalts im Dienstaufsichtswege sehe ich mich nicht in der Lage, entgegen dem angefochtenen Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt. Ihr Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet, eine andere Entschließung zu rechtfertigen.“ Er fügt hinzu: „Auffallend unrichtige Deutungen Ihres Anzeige- und Beschwerdevorbringens durch die Staatsanwaltschaft Berlin, die evident eine andere Bewertung des Anfangsverdachts nahelegen könnten, sind nicht ersichtlich.“ Hier ist das Original-Dokument hinterlegt

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Beschwerde- Ergänzung an General- Staatsanwaltschaft

3. September 2015

Per Brief an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ergänzt Dr. von Loeper seine Beschwerde vom 14.08.2015 dahingehend, dass im Hinblick auf die zentrale Frage „der billigenden Inkaufnahme geringerer Ausstiegskosten“ der Tatbestand der Untreue gegeben ist. Dr. von Loeper verdeutlicht: „Zur Vergewisserung über die rechtlichen Maßstäbe ist festzustellen: Die Staatsanwaltschaft ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit, Gründlichkeit und Zuverlässigkeit des Ermittlungsverfahrens. Das Legalitätsprinzip des § 152 StPO bedeutet Verfolgungszwang, und zwar gegen jeden Verdächtigen.“ Link auf das ganze Schreiben.

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Pressemitteilung: Beschwerde beim General- Staatsanwalt

16. August 2015

In einer Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 wird mitgeteilt, dass die verweigerten Ermittlungen gegen die Bahn-Verantwortlichen nun dazu führen, dass der Generalstaatsanwalt eingeschaltet wird. Nachdem sich die Berliner Staatsanwaltschaft mehrfach verweigerte, haben die Anzeigeerstatter Beschwerde beim Generalstaatsanwalt Berlin eingelegt. Wenn Sie Journalist sind und unsere Informationen direkt erhalten möchten, dann schreiben Sie bitte eine E-Mail. Die ganze Pressemitteilung ist hier zu finden.

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Erneut wird eine Beschwerde an die Staatsanwaltschaft gesendet

14. August 2015

Nachdem die Strafanzeigensteller erwartet hatten, dass innerhalb von etwa zwei Wochen eine Eingangsbestätigung für die Strafanzeige vom 29. Juni 2015 übermittelt werden würde, staunte man nicht schlecht: Statt dem erwarteten Brief mit einem neuen Aktenzeichen zum Beispiel, traf am 14. August 2015 eine erneute Weigerung der Ermittlungsaufnahme ein. Diese Missachtung der umfangreichen neuen Tatsachenvorträge schmerzt so sehr, dass die Anzeigenden nur eine erneute Beschwerde starten können. Waren doch auf mehr als 23 Seiten weitergehende Fakten mitgeteilt und bereits genau ausgewertet worden. Die damit einhergehende schwerwiegende Missachtung der vorgelegten Dokumente aus dem Bundeskanzleramt lässt erneut an der Objektivität der Staatsanwaltschaft zweifeln. Dr. Eisenhart von Loeper betont: „Daraus entsteht der Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft Berlin eine Auswertung von Dokumenten der Exekutive verweigert, weil es ihr an Mut und Unabhängigkeit gegenüber dem Willen politischer Amtsträger fehlt.“ Das Original-Dokument ist hier zu finden

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Die Staatsanwaltschaft weist erneut ab

16. Juli 2015

Nach der 23-seitigen Strafanzeige vom 29. Juni 2015 in der Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, gemeinsam mit Dieter Reicherter (Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a.D.), Peter Conradi (1972 bis 1998 Mitglied des Deutschen Bundestages), Rechtsanwalt Arne Maier und Dr. Werner Sauerborn Strafanzeige gegen Dr. Rüdiger Grube (Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn AG), Dr.Volker Kefer (Vorstand Infrastruktur der Deutschen Bahn AG), Prof. Dr. Dr. Utz-Hellmuth Felcht (Vorsitzender des Aufsichtsrats der DB AG), Staatssekretär Michael Odenwald, Staatssekretär Dr. Bernhard Heitzer, Patrick Döring, Bundeswirtschaftsminister a.D., Dr. Philipp Rösler, sowie Kanzleramtsminister a.D. Ronald Pofalla Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Berlin erstattet haben, antwortet diese mit einem knappen zweiseitigen Brief. Staatsanwalt Trimpert teilt lapidar mit: „[…] Das […] eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich zu dem hier bereits geführten, Ihnen bekannten Verfahren verbunden und erneut eingestellt (§ 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung). Zur Begründung teile ich Folgendes mit: Ihr Anzeigevorbringen […] war hier bereits Gegenstand der Ermittlungen. Dazu sind sowohl seitens der Staatsanwaltschaft Berlin am 3.5.2013, die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am 31.10.2013 und die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz am 11.12.2014 weiterhin zutreffende Bescheide ergangen, auf die ich Bezug nehmen darf. Die nunmehr vorgelegten Unterlagen sind nicht geeignet, eine Abweichende Entscheidung zu begründen. Sie mögen zwar erkennen lassen, dass seitens der Politik ein gewisser Einfluss ausgeübt worden sein mag. Sie lassen jedoch nichts dafür ersehen, dass den Beteiligten an der Aufsichtratsitzung vom 5. März 2013 bewusst gewesen sein muss, dass ein Ausstieg aus dem Projekt „Stuttgart21″ mit geringeren Kosten verbunden sein würde als dessen Fortführung.“ Das Dokument lässt sich…

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Strafanzeige wegen Untreue

29. Juni 2015

Erst Dank der umfangreichen Unterlagen, die vom Kanzleramt – wenn auch nur widerwillig – herausgegeben wurden, wird das augenscheinlich gesamte Ausmaß klar. Das erhaltene Material versetzt Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper in die Lage, in einer 23-seitigen Strafanzeige, klare Vorwürfe gegen Verantwortliche zu formulieren. Der originale Wortlaut der Strafanzeige ist hier hinterlegt.

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Fünf Vermerke aus dem Bundes-Kanzleramt – teilweise noch geschwärzt

2. Juni 2015

Erst durch die Klage von Dr. Eisenhart von Loeper, vom 2. Januar 2015, kommen erstaunliche Dokumente an die Öffentlichkeit. Nachdem die Rechtsanwälte Redeker, Sellner, Dahs die vorhandenen Kanzleramts-Vermerke weitestgehend entschwärzt liefern mussten, wurde im Schreiben vom 2. Juni 2015 bestätigt: „Die Sachverhaltsdarstellung des Klägers ist in den wesentlichen Punkten zutreffend.“ Der erste von zwei Teilen der Anwaltsschreiben findet sich hier Der zweite von zwei Teilen findet sich hier Die weiteren Schwärzungen sollen jedoch nicht lesbar geliefert werden, denn: „Die noch streitgegenständlichen (teilgeschwärzten) Unterlagen enthalten folgende Informationen: In dem Gesprächsführungsvermerk vom 09.01.2013 für den Chef des Bundeskanzleramts hinsichtlich des Gesprächs mit dem damaligen Bundesratspräsidenten Kretschmann hat die Beklagte auf S. 1 (VV Blatt 21) interne Details aus der Aufsichtsratssitzung geschwärzt. Inhaltlich geht es um die Rolle einzelner namentlich benannter Aufsichtsratsmitglieder im Aufsichtsrat (Schwärzung 4).“ Die fünf erhaltenen Kanzleramtsvermerke finden sich hier: Protokoll vom 22. Februar 2013: Ein Brief an Frau Merkel – komplett geschwärzte Seite Mitschrift vom 5. Februar 2013: „Der Bahnvorstand sieht die politische Bedeutung der Verwirklichung“ Kanzleramtsvermerk vom 1. Februar 2013: „Ihr Gespräch mit Bundesrats-Präsident Kretschmann“ Datei mit Inhalt vom 9. Januar 2013: Fragen waren geschwärzt – nun sind sie zu lesen Dokument vom 4. Dezember 2012: Bahnvorstand will Aufsichtsrat über erhebliche Kostensteigerungen informieren  

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Erweiterte Klagebegründung gegen das Kanzleramt geht an das Verwaltungsgericht

25. Februar 2015

Nachdem Dr. Eisenhart von Loeper auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes sowie des Informationsfreiheitsgesetzes eine Verwaltungsstreitsache am 2. Januar 2015 angestrengt hat, wird in der weiteren Klagbegründung ergänzt: „Der Kläger ist ehrenamtlich Mitglied und Sprecher im Aktionsbündnis gegen das Bahnprojekt „Stuttgart 21“. Es geht ihm um den vollständigen Zugang zu Informationen, welche im Zusammenhang mit Einflussnahmen stehen, die im Bundeskanzleramt auf das Zustandekommen eines Weiterbau – Beschlusses des Aufsichtsrates der Deutschen Bahn AG vom 5. März 2013 zu diesem Projekt erfolgten.“ Der erste von zwei Teilen der Datei befindet sich hier. Der zweite von zwei Teilen der Datei befindet sich hier.

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Das Verfahren wird erneut durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz eingestellt

11. Dezember 2014

„Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sehe ich nach alledem keinen Anlass, Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht zu ergreifen“, lautet der Schlusssatz in einem knappen, dreiseitigen Brief der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Die Verwaltungsbeschäftigte Frau Löbner sendet dieses Schreiben im Auftrage und weist die „Beschwerde daher als unbegründet zurück“. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass „die von Ihnen in Ihrer Zuschrift vom 8. Oktober 2014 gerügte Bearbeitungsdauer bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden, die Sie in einen Zusammenhang mit dem „Tatbestand der (ggfs, versuchten) Strafvereitelung“ rücken wollen, fasse ich nicht als Strafanzeige gegen die mit dem Ermittlungsverfahren befassten Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden auf.“ Das Original ist hier zu finden.

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Gutachten geht an Justizsenator Thomas Heilmann

8. Oktober 2014

Mit diesem Schreiben erhält auch der Justizsenator Thomas Heilmann die fachgutachterliche Stellungnahme von Professor Dr. Herzog. Dieser lässt, so Dr. von Loeper, „keinen Zweifel daran, dass die zurückweisenden Verfügungen der Staatsanwaltschaften rechtsmethodisch und anhand des diesseitigen Sachvortrags im Hinblick auf den zentralen Tatvorwurf der Untreue nicht haltbar sind und insoweit strafrechtliche Ermittlungen in jedem Falle geboten sind.“ Zum ersten Mal zeigt Dr. von Loeper auch eine (ggf. versuchte) Strafvereitelung an. Der Text in Gänze ist hier zum Lesen aufbereitet

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Unabhängige fachgutachterliche Stellungnahme wird erstellt

4. Oktober 2014

Universitäts-Professor Dr. Felix Herzog erstellt ein Rechtsgutachten zu den zurückweisenden Schriftsätzen der Staatsanwaltschaft (StA) und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin (GstA). Das Gutachten im Original ist hier hinterlegt.

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Antwort des Bundeskanzleramtes zur ersten Anfrage auf Akteneinsicht

22. August 2014

Erster Erfolg für Rechtsanwalt Dr. von Loeper: Robert Vietz vom Referat 131 im Bundeskanzleramt, zuständig für Angelegenheiten de Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz schreibt: „Dem Antrag wird teilweise stattgegeben. Sie erhalten Zugang zu den genannten Unterlagen, soweit darin nicht einzelne Informationen geschwärzt wurden.“ Die „Teilschwärzungen“ betreffen jedoch ganze Seiten und viele spannende und wohl kritische Bereiche. Die erste von drei Dateien findet sich hier. Die zweite von drei Dateien findet sich hier. Die dritte von drei Dateien findet sich hier.

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Inhalt der Akteneinsicht mit den Schwärzungen

22. August 2014

Erste Akteneinsicht in Dokumente des Bundeskanzleramtes – jedoch mit großen geschwärzten Bereichen: Erster Teil Zweiter Teil

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Antrag auf erste Akteneinsicht von Unterlagen des Bundeskanzleramtes

23. Juli 2014

Am 23. Juli 2014 beantragt Dr. Eisenhart von Loeper auf Grundlage der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG vom 28.01.2003 (URL) und des Bundesumweltinformationsgesetz vom 22.12.2004 (UIG) eine umfassende Informations- und Akteneinsicht. Konkret geht es zum Einen um die Aufsichtsratssitzung der Deutschen Bahn AG vom 5. März 2013. Dort hatte sich das Gremium mit dem Projekt „Stuttgart 21“ befasst. Außerdem geht es um die Sitzungen des gleichen Gremiums vom November und Dezember 2012 sowie einige des Jahres 2013. Im Kern geht es auch um Besprechungen mit Staatssekretären der Bundesregierung im Kanzleram. Staatssekretäre des Finanz-, Wirtschafts- und Verkehrsressorts waren hier sowohl im Februar als auch im März 2013 anwesend. Staatssekretäre, die zugleich dem Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG (DB) angehören oder angehörten. Hier ist der Link auf den Antrag

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Dr. von Loeper legt weitere Beschwerde ein

28. Februar 2014

Dr. Eisenhart von Loeper erklärt auf 15 Seiten, warum der Bescheid vom 31. Oktober 2013, keinen Bestand haben darf: „Insbesondere der Ansatz, dass Chancen ganz und Risiken gar nicht angesetzt wurden, ist methodisch nicht zulässig. Er widerspricht auch der Planungsmethodik der Fachplaner bei der Bahn selbst, die Chancen und Risiken gleich planen […]. Einschlägige Lehrbücher fordern für die Bewertung von Chancen und Risiken einen „realistischen Ansatz“, der mit Erwartungswerten arbeitet. Der für die Einsparpotentiale gewählte Weg widerspricht dem maximal.“ Der Brief schließt mit der Information: „Der Bescheid vom 31.10.2013 darf daher insgesamt aus vielfältigen Gründen keinen Bestand haben. Die Aufnahme der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist dringend geboten.“ Er ist hier in Gänze zu lesen.  

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Oberstaatsanwalt Bernhard Köper weist Beschwerde ab

31. Oktober 2013

Oberstaatsanwalt Bernhard Köper von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin weist die Beschwerde ab. In seiner Begründung führt er aus: „Hierbei kann die Frage, ob das Verhalten der Beschuldigten objektiv pflichtwidrig war, offen gelassen werden. Denn es liegen jedenfalls keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für einen Untreuevorsatz vor, der sich auch auf die Pflichtwidrigkeit und die Nachteilszufügung erstrecken muss. Bedingter Vorsatz, der nach Ihrem Vorbringen insbesondere in Betracht zu ziehen ist, setzt voraus, dass der Täter die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält und den Erfolg billigend in Kauf nimmt. Dass sich insbesondere die Vertreter der Bundesministerien im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG bei ihrer Entscheidung am 5. März 2013 einem gewissen politischen Druck ausgesetzt gesehen haben mögen, bietet gleichfalls noch keinen zureichenden Anhalt dafür, dass die Beschuldigten sich, wie Sie meinen, in Kenntnis der Unwirtschaftlichkeit der Fortführung des Projekts „Stuttgart 21″ im Vergleich zu dessen Abbruch aus sachfremden Erwägungen für die Fortführung des Projekts ausgesprochen haben.“ Das ganze Schreiben des Oberstaatsanwaltes findet sich hier    

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Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin

3. Juni 2013

Auf 12 Seiten legt Dr. von Loeper klar dar, warum die Einstellungsverfügung der Abteilung 4205 der Staatsanwaltschaft Berlin vom 3. Mai 2013 aufzuheben ist. Außerdem beantragt er die Bearbeitung der Strafanzeige vom 25. März 2013 durch eine andere Abteilung. Denn es müsse ja jemanden geben, der, „bereit und in der Lage ist, den komplexen Sachverhalt zu erfassen und die wirtschaftlichen Zusammenhänge zu bewerten.“ Denn schon zu Beginn häuften sich Verfahrensfehler und Verwechslungen durch die Staatsanwaltschaft. So wurden erkennbar bedeutsame Anlagen nicht gesichtet und ausgewertet. Das würde der Einstellungsbescheid auch inhaltlich eindeutig belegen. Gänzlich unbeachtet blieb insbesondere das sehr wichtige bahneigene Dokument vom 10. Dezember 2009 mit der Auflistung von ‚Einsparpotentialen‘ von fast 900 Millionen Euro. Damit wurde aber genau das vereitelt, wozu die Staatsanwaltschaft gesetzlich verpflichtet ist, nämlich ‚jedem ihr bekannt gewordenen Verdacht einer strafbaren Handlung nachzugehen, sofern hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen‘. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft beruht auf den Fehlern. Es kann nicht Aufgabe der Anzeigeerstatter sein, der Staatsanwaltschaft eine fertige Anklage zu liefern. Der Anfangsverdacht für weiterführende Ermittlungen darf nicht verneint werden. Das gesamte Dokument ist hier zu finden

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Abweisung durch Staatsanwalt Braunschweig

3. Mai 2013

Die Staatsanwaltschaft Berlin stellt das Verfahren mit Berufung auf §170 Absatz 2 Strafprozessordnung ein. In einem sieben-seitigen Brief legt Staatsanwalt Braunschweig dar, dass angeblich „weder zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen zurechenbaren Vermögensschaden noch für einen Schädigungsvorsatz vorliegen“ würden. „Die Strafverfolgungsbehörden dürfen erst dann aufklärend tätig werden, wenn für ein strafbares Verhalten derartige Anhaltspunkte vorliegen„, erklärt Staatsanwalt Braunschweig von der Staatsanwaltschaft Berlin und meint: „Bloße Vermutungen und Möglichkeiten sind hierfür nicht ausreichend. […] Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass der Tatbestand des Betruges gemäß § 263 Absatz 1 Strafgesetzbuch durch die Beschuldigten Dr. Grube und Dr. Kefer erfüllt wurde, liegen nicht vor. Es ist bereits zweifelhaft, ob die Beschuldigten Dr. Grube und Dr. Kefer frühzeitig von den Kostensteigerungen gewusst haben und ob durch eine etwaige Nichtunterrichtung des Aufsichtsrats ein Vermögensschaden entstanden ist. Es liegen auch keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beschuldigten Dr. Grube und Dr. Kefer eine Untreue gemäß § 266 Absatz 1 Strafgesetzbuch begangen haben. Der Untreuetatbestand setzt voraus, dass der Täter, dem eine Vermögensbetreuungspflicht obliegt, durch eine vorsätzliche Pflichtverletzung das Vermögen desjenigen geschädigt hat, dessen Vermögen er zu betreuen hat.“ „Selbst wenn sich die von Ihnen für richtig befundenen Zahlen objektiv als korrekt erweisen sollten, müsste den Beschuldigten nachgewiesen werden, dass sie bei den von ihnen zugrunde gelegten Berechnungen bewusst von falschen Tatsachen ausgegangen sind. […] Dies gilt umso mehr, als dass die Beschuldigen hier nicht eigennützig gehandelt haben.“ „Dabei ist insbesondere von Bedeutung, dass sich nicht hinreichend sicher feststellen lassen wird, dass der Weiterbau von „Stuttgart 21″ einen…

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Ergänzungen der Strafanzeige vom 25. März 2013

2. Mai 2013

Nachdem interne Dokumente vorliegen, kann die Strafanzeige vom 25. März 2013 mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin weiter konkretisiert werden: Das interne Dokument der „DB Mobility Networks Logistics“ vom 1. Dezember 2009 „Aktueller Sachstand Stuttgart 21“ liegt vor: Auf zehn Seiten sind wichtige Einzelheiten, die geeignet erscheinen, den straf- rechtlich relevanten Sachverhalt weiter aufzuklären enthalten. Besonders auffällig ist eine Passage, in denen darauf eingegangen wird, dass auf Basis einer bloßen „Markt-und Vergabeanalyse“, die DB die Stuttgarter Pläne mit anderen Tunnelbauten abgeglichen hat. Aus einer Kostenrechnung wurden dabei 597,8 Millionen Euro einfach herausgestrichen. Zur Realisierung einer weiteren „Einsparungsmöglichkeit“ hätten das Eisenbahn-Bundesamt, die Architekten, die Projektpartner, die Bauherren und Gutachter zustimmen müssen. Gefragt wurden allesamt augenscheinlich nicht. Dennoch wurden weitere 294 Millionen Euro durch „Optimierung der Bauwerke“ gespart. Jedoch „ohne vertiefte Planung abgeschätzt“, wie es selbst eingeräumt wird. S21 ist ein Paradebeispiel dafür, wie Verkehrsprojekte systematisch „aufgehübscht“ werden, um sie politisch durchzusetzen. Bei Kenntnis der wahren Kosten, wären die Parlamente wohl zur gleichen Erkenntnis gekommen wie eine Studie des Umweltbundesamtes: „Dieser sehr hohe Aufwand steht u.E. in keinem Verhältnis zum geringen verkehrlichen Nutzen.“ Die Publikation ist hier zu finden. Die Textpassage befindet sich auf Seite 153. Als direkter Zeugenbeweis wird in der Ergänzung direkt beantragt: Die Vernehmung von Dr. Philipp Rösler, Bundeswirtschaftsministerium, Berlin, zum Beweis für die Richtigkeit seiner unmittelbaren Einflussnahme auf das Abstimmungsverhalten des Wirtschafts-Staatssekretärs Heitzer. Denn dies wurde in einem Bericht der Wirtschaftswoche erläutert. Das Schreiben ist komplett hier hinterlegt.

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Erste Strafanzeige

25. März 2013

Nach jahrelanger intensiver Recherche und Fleißarbeit haben am 25. März 2013 Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, Dieter Reicherter (Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a.D. und Peter Conradi (1972 bis 1998 Abgeordneter des Deutschen Bundestages) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin gegen eine Reihe von Funktionsträgern der Deutschen Bahn eingereicht.

 

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