B02-06 Kanzleramtsvermerke – Brief an Kanzlerin Merkel

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  • Erstellt am 11. November 2015

Erst durch die Klage von Dr. Eisenhart von Loeper, vom 2. Januar 2015, kommen erstaunliche Dokumente an die Öffentlichkeit. Über die Rechtsanwalts-Sozietät Redeker, Sellner, Dahs werden die weitestgehend entschwärzten Kanzleramts-Vermerke mit Datum vom 2. Juni 2015 versandt.

Dabei ist auch dieses Dokument vom 22. Februar 2013 welches an den Chef des Bundeskanzleramtes gerichtet ist.

Dieses Schreiben vom erreichte nicht nur den Chef des Bundeskanzleramtes sondern auch Frau Bundeskanzlerin, Angela Merkel, zur Kenntnisnahme.

"Der Bund ist kein Projektbeteiligter, beteiligt sich aber mit einem Festbetrag an der Finanzierung, der den Kosten entspricht, die die Anbindung des Bahnknotens Stuttgart an die Hochgeschwindigkeitsstrecke Wendlingen/Ulm auch ohne Verwirklichung eines neuen Tiefbahnhofs und Tunnelsystems verursachen würde. Die 2009 abgeschlossene Finanzierungsvereinbarung geht von Projektkosten für
S21 von rund 3,1 Milliarden Euro auf der Basis von Preisen von 2004 aus. Hinzu kommt ein Risikopuffer von 1,4 Milliarden Euro. Der Gesamtfinanzrahmen beträgt seither 4,5 Milliarden Euro. Durch Preisaktualisierungen, einzelne Veränderungen am Projekt und Nachträge ist der Risikopuffer seither weitgehend aufgebraucht worden."

"Die Bahn,zieht auf dieser Grundlage das Fazit: Nach heutigem Kenntnisstand würde man das Projekt nicht beginnen, gleichwohl ist eine Fortführung wirtschaftlicher als andere Varianten. Der Vorstand der DB AG wird den Aufsichtrat bei einer Sondersitzung am 5. März 2013 um seine Zustimmung bitten, den Gesamtwertumfang (Projektkosten + Risiken mit Eintrittswahrscheinlichkeit >50%) von Stuttgart 21 auf 6 Milliarden Euro  zu erhöhen und die Investitionsplanung entsprechend verändert fortzuführen. Gleichzeitig soll zur Abdeckung aller bekannten Risiken ein Gesamtfinanzierungsrahmen von 6,5 Milliarden Euro gebilligt werden."

"Der AR hatte bei seiner Sitzung am 12. Dezember" [...SCHWARZ ...] "eine zusätzliche Überprüfung der Kalkulationen der DB durch externe Sachverständige angefordert."

Die letzte Seite bleibt komplett geschwärzt ... Warum, eigentlich?

Wichtiger Hinweis:
Nach einem von Eisenhart von Loeper forcierten Gerichtstermin im Mai 2016 vor dem Verwaltungsgericht Berlin, gibt es eine weiter entschwärzte Version dieses Dokuments. Dieses ist hier zu finden.

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