G18-03 – 2018-04-23 – Beschwerde StA Berlin

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  • Erstellt am 23. April 2018

Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid vom 19. Februar .2018 zur Strafanzeige gegen Prof. Dr. Dr. Utz-Hellmuth Felcht, Dr. Richard Lutz, Ronald Pofalla u.a. wegen Untreue vom 12. Februar 2018

Beschwerdebegründung

1. Wie nach Lage der Dinge nicht mehr überrascht, hat sich die DB AG dem diesseits gestellten UIG-Antrag zur gewünschten Informationsbeschaffung über Inhalte des Gutachtens, das der Entscheidung des Aufsichtsrats vom 26.01.2018 zugrunde liegt, bisher versagt, so dass ein weiteres Zuwarten darauf nicht sinnvoll erscheint.

2. Es gibt immerhin aber eine Erkenntnisquelle mit der Antwort der Bundesregierung vom 16.02.2018 auf eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit der die Bundesregierung zumindest bruchstückhaft den vom BVerfG anerkannten Pflichten auf Auskunftserteilung der DB AG (Urteil vom 7.11.2017, 2 BvE 2/11) Folge leistet.
Sie gibt zu Ziffer 6 der GRÜNEN-Anfrage irreführend die Auskunft, Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm seien „von Projektbeginn an einer gesamthaften wirtschaftlichen Betrachtung unterzogen, da sich die Projekte gegenseitig bedingen. Dies gilt auch für das Szenario eines Projektabbruchs. In diesem Falle würden Kosten in Höhe von mindestens 7,020 Mrd. Euro anfallen.“

Beweis: Bundestags-Drucksache 19/779 vom 16.02.2018, Ziffer 6, als Anlage [hier klicken um es anzusehen / herunterzuladen!]

Damit wirft die DB AG schlicht Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm (NBS) zusammen, um durch überhöhte Ausstiegskosten den Projektweiterbau als weniger schädlich zu beschreiben. Dies, obwohl letztere im Bundesverkehrswegeplan erfasst, also eigenständig ist, die NBS insbesondere auch an die Bestandsstrecke zum Stuttgarter Kopfbahnhof angeschlossen werden kann und mindestens drei Jahre vor

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