G18-02 – 2018-04-23 – Information GenStA Berlin

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  • Erstellt am 23. April 2018

In der Beschwerdesache ist auf jetzt publik gewordene Erkenntnisse aus einer Sitzung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages vom 18. April 2018 hinzuweisen.

Thomas Wüpper berichtet aus ihm vorliegenden Unterlagen und Recherchen in der Stuttgarter Zeitung vom 21./22. April 2018. Dort heißt es unter dem Titel „S 21: Kritiker sprechen von Milliardengrab“ u.a.:
„Wie unsere Redaktion berichtete, ist Stuttgart 21 für die Deutsche Bahn als verantwortlicher Bauherr komplett unwirtschaftlich. Inzwischen erwartet der Staatskonzern beim Tunnelprojekt einen Planverlust von 2,228 Milliarden Euro. Das zeigt ein internes DB-Papier vom 18. April 2018, das unserer Redaktion vorliegt und mit dem erstmals das Ausmaß der Unwirtschaftlichkeit von S 21 öffentlich wird.
Demnach muss die ertragsschwache Bahn mindestens 4,034 Milliarden Euro Eigenmittel für die teure Verlegung des Stuttgarter Bahnhofknotens in den Untergrund aufbringen, das Fünffache des aktuellen Jahresgewinns. Den hohen Kosten steht ein weit geringerer Nutzen gegenüber. Die „Projekt-Effekte“ werden mit nur 0,656 Milliarden Euro beziffert, die „Immobilien-Effekte“ aus dem Verkauf von Gleis-Grundstücken zur Bebauung mit 1,35 Milliarden Euro….“

Beweis: Stuttgarter Zeitung v. 21.22.04.18 und Schwarzwälder Bote v. 21.04.18, Titel „Stuttgart 21 heute chancenlos“ als Anlage
Die Bahn-Verantwortlichen haben im Verkehrsausschuss die Unwirtschaftlichkeit von S 21 eingeräumt, wie die Berichterstattung zeigt.

Weiter ist hinzuweisen auf den Bericht der StZ vom 20.04.2018 „Bahnchef Lutz erntet viel Kritik für späte Einsicht“. Er behauptet fälschlich, man habe bei Vertragsschluss keine Kenntnis von der Unwirtschaftlichkeit des Projekts gehabt, andernfalls hätte man es nicht begonnen. Das widerspricht dem Bericht des Bundesrechnungshofs vom 30.10.2008 und weiteren Fakten, siehe das übersandte Gutachten von Prof. Dr. Ernst Bülte.
Rechtsanwalt

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