S02-06 – 2016-03-14 – Eisenhart von Loeper legt erneut Beschwerde ein

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  • Erstellt am 14. April 2016

Minutiös legt Dr. Eisenhart von Loeper gemeinsam mit weiteren Fachleuten und Juristen in diesem Brief vom 14. März 2016 an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin dar, warum die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft nicht eingestellt werden dürfen.

Gespickt mit Fachwissen, Verweisen auf vorangegangene Urteile, Hinweisen und Bemerkungen, unterfüttert er seine Standpunkte. Auch aus den einst unter Verschluss gehaltenen Papieren aus dem Bundeskanzleramt kann er zitieren. Diese mussten ja bereits auf sein Drängen hin, umfangreich entschwärzt werden.

Er schließt seine neunseitige Beschwerde mit den Worten:
"Der Staatsanwaltschaft ist bekannt, dass eine verzögerte Strafverfolgung den Tatbestand der Strafvereitelung erfüllen kann. Dabei darf es nicht bewenden."

2 Antworten

  1. Fritz

    In Berlin wird auch Rechtsbeugung nicht verfolgt. Wenn ein Richter einen schweren Betrug “wegluegt”. Das ist die beruehmte “Verweiblichung” der Berliner Justiz, die das Recht “menschlicher” macht. Kleine Maedchen luegen und kneifen, grosse Maedchen tun das auch und am liebsten im Verein. Man kann es auch noch etwas drastischer und treffender sagen.

  2. Gerhard Dongus

    Sollte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft nicht ermitteln, ist der Rechtsstaat zumindest für mich endgültig “gestorben” und es bestehen-meiner Meinung nach-Mauscheleien mit der DB und der Merkel-Regierung.

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