S02-07 – 2016-04-26 – Ablehnung der Beschwerde

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  • Erstellt am 25. Mai 2016

Frau Höfele von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz teilt auf zwei Seiten mit, das die von Eisenhart von Loeper initiierte Dienstaufsichtsbeschwerde vom 14. März 2016, hat "nach Prüfung Ihres weiteren Vorbringens keine Veranlassung gefunden, die Ihnen mit Bescheid vom 9. September 2015 mitgeteilte Entschließung abzuändern oder aufzuheben. [...] Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sehe ich jedoch keinen Anlass, Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht zu ergreifen."

Sie ergänzt fast belehrend: "Es ist alleine Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden darüber zu entscheiden, ob Ermittlungen aufgenommen werden oder nicht." Aber augenscheinlich wünschte sich Frau Höfele auch etwas anderes?! Sie schreibt: "Ich bedauere, Ihre Beschwerde daher als unbegründet zurückweisen zu müssen."

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