S06-05 – 2017-03-30 – Klageschrift – Strafanzeige Verschärfung Felcht, Grube, Kefer

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  • Erstellt am 30. März 2017

Im Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Dr. Utz-Hellmuth Felcht, Dr. Rüdiger Grube und Dr. Volker Kefer wegen des Tatvorwurfs der Untreue und wegen treuwidrig schädigender Funktionsmängel des Bahnprojekts Stuttgart 21 verschärft Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper seine Klageschrift vom 15. Februar 2017:

Wie öffentlich bekannt gegeben und in der diesseitigen Strafanzeige (S. 16) berichtet wurde, fand am 22. März 2017 eine weitere ordentliche Sitzung des Bahn-Aufsichtsrats statt. Dort wurde Dr. Richard Lutz zum neuen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG bestellt. Der Bahn-Aufsichtsrat hat sich aber über die wiederholt vertagten brennenden Fragen von „Stuttgart 21“ ausgeschwiegen.

Es gab nur am Folgetag, dem 23. März, eine Bilanz-Pressekonferenz des Bahnvorstands. Dabei hat sich der neue Bahnchef auf Fragen von Medienvertretern erklärt, er sei ein „Fan von Stuttgart 21“ und „finster entschlossen, das Projekt zu Ende zu bringen“.

Diese Aussage des erst am Vortage vom Aufsichtsrat gewählten Bahnchefs schließt es aus, dass der Bahn-Aufsichtsrat bereit war und entsprechende Schritte einleitet, um die ihm mitgeteilten schwerwiegenden Einwände gegen die Wirtschaftlichkeit und gesetzmäßige Durchführbarkeit des Projekts zu prüfen und zu beachten.

[...]

Das Aktionsbündnis hat den Beschuldigten Felcht sowie die weiteren Bahn-Aufsichtsräte mit dem Schreiben vom 10. März 2017 auf die vorstehenden Gesichtspunkte hingewiesen, ohne dass daraus die gebotenen Folgerungen gezogen wurden.

Dies alles macht es notwendig, dass die Staatsanwaltschaft Berlin strafrechtliche Konsequenzen zieht.

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