S07-04 – 2018-02-19 – Antwort auf 7. Strafanzeige – Schwere Untreue – Bettina Schröder-Bogdanski sieht keine Veranlassung für Ermittlungen

| 0
  • Version
  • Download 46
  • Dateigröße 871.00 KB
  • Erstellt am 19. Februar 2018

Staatsanwältin Bettina Schröder-Bogdanski sieht keine Veranlassung für Ermittlungen. Konkret schreibt sie am 19. Februar 2018:

"Ihre - auch im Namen von Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht a.O. Dieter Reicherter erstattete - Strafanzeige vom 12.02.2018 habe ich geprüft, jedoch eine Veranlassung zur Führung von Ermittlungen gem. § 152 Abs. 2 StPO nicht festzustellen vermocht."

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.