Senatsverwaltung sieht „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“

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  In dem [hier] zu findenden Schreiben [07-09] der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung heißt es: „Dafür dass von einem der Beschuldigten (oder auch allen Beschuldigten) oder ggf. auch von den Verfassern der Expertisen – wie von Ihnen offenbar behauptet werden soll – bewusst manipulativ vorgegangen wurde, um einen wirtschaftlich unsinnigen Weiterbau weiter betreiben zu können, liegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vor. Ich weise Ihre Beschwerde daher als unbegründet zurück.“ Dazu gibt es eine Stellungnahme von Dr. Eisenhart von Loeper: S07-10 – 2019-06-13 – Gegenvorstellungen an Senator Behrendt – Teil II Außerdem gibt es einen weiteren Schriftwechsel: S06-27 – 2019-05-02 – Senatsverwaltung für Justiz Berlin – Beschwerde wird erneut abgewiesen S06-28 – 2019-05-23 – Gegenvorstellungen an Senator Behrendt Eine aktuelle Pressemitteilung findet sich hier  

Senatsverwaltung für Justiz verweigert Ermittlungen

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  In dem [hier] zu findenden Schreiben [06-27] der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung heißt es: „Bezug nehmend auf die in Ihrem Schreiben vom 20.August 2018 geäußerte Bitte um eine persönliche Unterredung mit Herrn Senator Dr. Behrendt und dem Sachbearbeiter bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass Ihrer Bitte nicht nachgekommen werden kann. Mit Blick auch auf die Rechte der Beschuldigten auf eine unvoreingenommene Entscheidung der Strafverfolgungsbehörden und der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung als Aufsichtsbehörde enthalten sich die Repräsentanten des Hauses persönlicher Unterredungen mit den Anzeigenerstattern und auch den Beschuldigten bzw. deren Vertretern.“ Staatsanwalt Nicolas Behrend der Abteilung 3 bleibt also hart! Dazu gibt eine Stellungnahme von Dr. Eisenhart von Loeper: S06-28 – 2019-05-23 – Gegenvorstellungen an Senator Behrendt Außerdem gibt es einen weiteren Schriftwechsel: S07-09 – 2019-05-21 – Senatsverwaltung Justiz Berlin – Dienstaufsichtsbeschwerde vom 30. Juli 2018 wird erneut abgewiesen S07-10 – 2019-06-13 – Gegenvorstellungen an Senator Behrendt – Teil II Eine aktuelle Pressemitteilung findet sich hier    

Gegenvorstellung an Generalstaatsanwältin Margarete Koppers und Justizsenator Dr. Dirk Behrendt

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  Dr. Eisenhart von Loeper sendet eine Gegenvorstellung auf neun Seiten an Generalstaatsanwältin Margarete Koppers und den Berliner Justizsenator Dr. Dirk Behrendt. In fünf große Bereich abgetrennt erklärt von Loeper minutiös, warum die Ermittlungen nicht eingestellt werden sollen: S06-26 – 2018-07-25 – Gegenvorstellung an Generalstaatsanwältin Margarete Koppers und Justizsenator Dr. Dirk Behrendt All das betrifft die Strafanzeige 6 – 2017/2018  

Gegenvorstellung an Generalstaatsanwaltschaft Berlin – Empfängerin: Behördenchefin Margarete Koppers und Justizsenator

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  Diese intensiv ausgearbeitete Gegenvorstellung geht am 30. Juli 2018 an die Ehemalige Vize-Polizeipräsidentin und heutige Generalstaatsanwältin Margarete Koppers in Berlin. Eine Presseinformation findet sich dazu auch hier. Diese Gegenvorstellung betrifft die Neuanzeige vom 12. Februar 2018 (Strafanzeige 7 – 2018)   S07-07 – 2018-07-30 – Gegenvorstellung an Generalstaatsanwaltschaft Berlin – Margarete Koppers  

Demonstration unter dem Motto „Wir sind geladen!“: 17. Juli 2018

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  Défilé der Master of Desaster Was der baden-württembergische Verkehrsminister Hermann jüngst „die größte Fehlentscheidung der Eisenbahngeschichte“ nannte, wollen die dafür Verantwortlichen am 17. Juli anlässlich eines Tunneldurchbruchs feiern. Mit dabei Bahnchef Lutz, die hiesige Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut, Staatssekretär Steffen Bilger aus dem Bundesverkehrsministerium, OB Kuhn, ein Herr Jeutter von der Baufirma Baresel – und natürlich erhält Skandal21 wieder den kirchlichen Segen. „Wie kann man ein Projekt feiern“, fragt Bündnissprecher Eisenhart von Loeper, das den Steuerzahler weit über 5 Mrd. € mehr kosten wird als hoch und heilig versprochen, das Investitionen in sinnvolle Verkehrsinfrastruktur blockiert und das angesichts von großen Verkehrsverlagerungen auf die Straße und einem gigantischen  Co2-intensivem Betonverbrauch ein Tiefschlag gegen den Klimaschutz ist?“ Wie der Berliner BER hätte S21 auch längst wegen des nicht genehmigungsfähigen Brandschutzes gestoppt werden müssen oder wegen der vom VG Stuttgart konstatierten relevanten Erkenntnisse für das Vorliegen der Gefahr eines terroristischen Angriffs auf den Bahnbetrieb „im hochsensiblen Bereich der Tunnelsituation“. Würden die Staatsanwaltschaften die S21-Verantwortlichen mit gleicher Konsequenz verfolgen wie die Abgasbetrüger der Autoindustrie, stünden jetzt Ermittlungen, Hausdurchsuchungen oder Untersuchungshaft an wie in den Fällen Winterkorn und Stadler  – und keine Tunneldurchbruchfeiern. Naheliegend, dass unter solchen Umständen die Öffentlichkeit nicht geladen ist. S21- GegnerInnen demonstrieren daher unter dem Motto „Wir sind geladen!“ – gegen das Défilé der S21-Verantworlichen. Diese sollen beim Zugang zum Tunnel (Jägerstraße 2) am 17.Juli 2018 ab 14 Uhr gebührend empfangen werden. Auf der Kundgebung reden Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper sowie Hannes Rockenbauch, ehemaliger Bündnissprecher und Co-Vorsitzender der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-Plus im…