Warnungen des Bundesrechnungshofes

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„Also doch! Stuttgart 21 wird auch nach Berechnungen des Bundesrechnungshofes zehn Milliarden Euro kosten“, dies teilt das Aktionsbündnis heute mit. Dies sind genau jene Kosten, die vom Verkehrsgutachter VIEREGG/ RÖSSLER GmbH im Auftrag des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 vor wenigen Monaten berechnet worden waren. „Die Bahnchefs wissen genau, wie die Berliner Staatsanwälte zum Tatverdacht strafbarer Untreue bestätigten, dass sie eine wissentliche Schädigung der Bahn strikt vermeiden müssen, um nicht in Teufels Küche zu kommen“, erklärt Eisenhart von Loeper in dieser Pressemitteilung. Dazu gibt es einen Brief Eisenhart von Loeper an Bahnvorstand Volker Kefer (wie auch an Rüdiger Grube) und eine eine Grafik über Kosten des Ausstiegs und Weiterbaus von S21

Verdacht der rechtswidrigen Einflussnahme erhärtet

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Das Aktionsbündnis gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 findet sich im Prozessergebnis um die Freigabe geschwärzter Vermerke voll bestätigt. Die weiteren nun einsehbaren Passagen des bisher geheim gehaltenen Dokuments zeigen, dass es in der Sache massive, wenn auch diplomatisch formulierte Forderungen gab, Verkehrs-Staatssekretär Odenwald solle seine begründete Forderung der ernsthaften Prüfung des Ausstiegs aus dem Projekt aufgeben. Bei einem nicht-öffentlichen Prozesstermin vor dem Verwaltunsgericht Berlin setzte sich EIsenhart von Loeper durch und erreichte die weitere Entschwärzung von Dokumenten des Kanzleramts. Eine aktuelle Pressemitteilung findet sich auf dieser Seite. Das Dokument mit den erweiterten Entschwärzungen ist hier zu finden.

Presse-Information „Kanzleramt vor dem Kadi“

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Zum aktuellen Prozesstermin am 26. Mai in Berlin, der ganz im Zeichen der zu entschwärzenden Unterlagen aus dem Bundeskanzleramt geht, gibt es diese Pressemitteilung. Dem Rechtsstreit liegt der Sachverhalt vom Frühjahr 2013 zugrunde. Eisenhart von Loeper pocht auf uneingeschränkten Informationszugang, weil das Kanzleramt in gesetzwidriger Weise auf die Entscheidungsfindung über den Weiterbau von Stuttgart 21 Einfluss eingewirkt hat.

Ein abgekartetes Spiel? – Justiz-Senator verleugnet seine Aufgabe

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Nachdem Eisenhart von Loeper am 14. März 2016 eine Beschwerde gegen die Einstellungen der Verfahren gesendet hat, gibt es eine Antwort aus dem Hause des Justizsenators Thomas Heilmann (CDU). Darin teilt Frau Höfele von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz am 14. März 2016 mit: „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sehe ich jedoch keinen Anlass, Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht zu ergreifen.“ Weitere Informationen dazu und der gesamte Wortlaut der Senatsverwaltung befindet sich in dem diesem Dokument vom 26. April 2016..

Prozesstermin vor dem Verwaltungsgericht

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Am heutigen Donnerstag verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht ab 9.30 Uhr über eine Klage, bei der sich die oberste Exekutive, das Bundeskanzleramt, wegen ihres massiven Einflusses auf den Weiterbau von „Stuttgart 21“ Anfang 2013 vor Gericht verantworten muss. Kläger ist Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, der bereits die Übergabe von S 21 – Vermerken des Kanzleramts an den damaligen Amtschef und heutigen DB-Vorstand Ronald Pofalla und an Kanzlerin Angela Merkel durchsetzen konnte. Im laufenden Prozess geht es darum, ob die nur stark geschwärzt zugänglich gemachten fünf Berichte vollständig entschwärzt und damit noch geheim gehaltene Vorgänge offenbart werden müssen. Weitere Informationen dazu – in dieser Pressemitteilung.

Justiz-Senator kurz vor einem Dilemma

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Nachdem engagierte Juristen und Gegner des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ nun bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Beschwerde erhoben haben, könnte Senator Thomas Heilmann (CDU) gefordert gefordert sein: Die Berliner Justiz gerät zunehmend ins Dilemma zwischen strafrechtlicher Gleichbehandlung von Tatverdächtigen und deren Nichtverfolgung aus politischen Parteiinteressen. Denn gäbe die Generalstaatsanwalt der Beschwerde vom 14. März nicht statt, muss darüber der Justizsenator entscheiden. Wie Eisenhart von Loeper mitteilt, brisanter Weise. Denn die Beschwerdeführer haben mit amtlichen Vermerken und Teil-Geständnissen aus dem Bundeskanzleramt inzwischen den Tatverdacht belegt, dass vor drei Jahren der Bahn-Aufsichtsrat von der damaligen Bundesregierung massiv unter Druck gesetzt wurde. „Obwohl ein geheimes Dossier der Staatssekretäre, das im Februar 2013 öffentlich wurde, die bahneigene Berechnung der Ausstiegskosten von Stuttgart 21 für ’nicht belastbar‘ erklärte und obwohl die politischen Spitzen genau daraufhin öffentlich den Aufsichtsräten keinerlei Entscheidungsspielraum ließen, sieht die Berliner Staatsanwaltschaft geflissentlich pauschal darüber hinweg“, erklärt von Loeper. Den Beteiligten müsse „nicht bewusst gewesen“ sein, dass der Ausstieg aus dem Projekt geringere Kosten verursachen werde als dessen Fortführung, urteilt die Staatsanwaltschaft fadenscheinig. Als Antwort verweisen führende Juristen neben dem massiven Tatverdacht darauf, dass die Staatsanwaltschaft endlich ihre ureigene Aufgabe wahrnehmen müsse, den Sachverhalt weiter aufzuklären und zum Beispiel die teilweise noch geschwärzten Vermerke des Kanzleramts ungeschwärzt beizuziehen sowie benannte Zeugen zu vernehmen. Weitere Informationen dazu – in dieser Pressemitteilung.  

Staatsanwältin Nicole Scheinichen weist ab

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Mit diesem Brief auf zwei Seiten versagt die Berliner Staatsanwältin Nicole Scheinichen die weiteren Ermittlungen. Aber, liebe Besucher von Stuttgart21.Strafvereitelung.de, seien Sie versichert. Eisenhart von Loeper und seine Mitstreiter werden nicht locker lassen und werden weiterhin die Probleme aufzeigen und auch juristisch weitere Wege bestreiten. Auch mit dieser Abweisung wird nicht das letzte Wort geschrieben sein.

Aktuelle Ereignisse

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Nachdem die Berliner Staatsanwältin Nicole Scheinichen mit diesem Schreiben am 29.02.2016 den Antrag ablehnte, Ermittlungen gegen die Tatverdächtigen neu aufzunehmen, greift Dr. Eisenhart von Loeper das alte Verfahren der Strafanzeige vom 29. Juni 2015 und den Ablehnungsbescheid des Generalstaatsanwalts vom 9. September 2015 wieder auf. Er legt dagegen am 14. März 2016 diese weitere Beschwerde ein.

Zeitungsbericht beleuchtet Hintergründe

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Der Journalist Thomas Wüpper berichtet am 16. März 2016 in der Stuttgarter Zeitung über einige Hintergründe. Seinen Bericht können Sie hier abrufen. Wir freuen uns über diese Berichterstattung und hoffen, dass weitere Medien folgen mögen. Einige weitere Presse-Berichte sind auch in unserem Presse-Spiegel abzurufen.