Antwort des Bundeskanzleramtes zur ersten Anfrage auf Akteneinsicht

| 0

Erster Erfolg für Rechtsanwalt Dr. von Loeper: Robert Vietz vom Referat 131 im Bundeskanzleramt, zuständig für Angelegenheiten de Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz schreibt: “Dem Antrag wird teilweise stattgegeben. Sie erhalten Zugang zu den genannten Unterlagen, soweit darin nicht einzelne Informationen geschwärzt wurden.” Die “Teilschwärzungen” betreffen jedoch ganze Seiten und viele spannende und wohl kritische Bereiche. Die erste von drei Dateien findet sich hier. Die zweite von drei Dateien findet sich hier. Die dritte von drei Dateien findet sich hier.

Antrag auf erste Akteneinsicht von Unterlagen des Bundeskanzleramtes

| 0

Am 23. Juli 2014 beantragt Dr. Eisenhart von Loeper auf Grundlage der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG vom 28.01.2003 (URL) und des Bundesumweltinformationsgesetz vom 22.12.2004 (UIG) eine umfassende Informations- und Akteneinsicht. Konkret geht es zum Einen um die Aufsichtsratssitzung der Deutschen Bahn AG vom 5. März 2013. Dort hatte sich das Gremium mit dem Projekt “Stuttgart 21” befasst. Außerdem geht es um die Sitzungen des gleichen Gremiums vom November und Dezember 2012 sowie einige des Jahres 2013. Im Kern geht es auch um Besprechungen mit Staatssekretären der Bundesregierung im Kanzleram. Staatssekretäre des Finanz-, Wirtschafts- und Verkehrsressorts waren hier sowohl im Februar als auch im März 2013 anwesend. Staatssekretäre, die zugleich dem Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG (DB) angehören oder angehörten. Hier ist der Link auf den Antrag

Fünf Vermerke aus dem Bundes-Kanzleramt – teilweise noch geschwärzt

| 0

Erst durch die Klage von Dr. Eisenhart von Loeper, vom 2. Januar 2015, kommen erstaunliche Dokumente an die Öffentlichkeit. Nachdem die Rechtsanwälte Redeker, Sellner, Dahs die vorhandenen Kanzleramts-Vermerke weitestgehend entschwärzt liefern mussten, wurde im Schreiben vom 2. Juni 2015 bestätigt: “Die Sachverhaltsdarstellung des Klägers ist in den wesentlichen Punkten zutreffend.” Der erste von zwei Teilen der Anwaltsschreiben findet sich hier Der zweite von zwei Teilen findet sich hier Die weiteren Schwärzungen sollen jedoch nicht lesbar geliefert werden, denn: “Die noch streitgegenständlichen (teilgeschwärzten) Unterlagen enthalten folgende Informationen: In dem Gesprächsführungsvermerk vom 09.01.2013 für den Chef des Bundeskanzleramts hinsichtlich des Gesprächs mit dem damaligen Bundesratspräsidenten Kretschmann hat die Beklagte auf S. 1 (VV Blatt 21) interne Details aus der Aufsichtsratssitzung geschwärzt. Inhaltlich geht es um die Rolle einzelner namentlich benannter Aufsichtsratsmitglieder im Aufsichtsrat (Schwärzung 4).” Die fünf erhaltenen Kanzleramtsvermerke finden sich hier: Protokoll vom 22. Februar 2013: Ein Brief an Frau Merkel – komplett geschwärzte Seite Mitschrift vom 5. Februar 2013: “Der Bahnvorstand sieht die politische Bedeutung der Verwirklichung” Kanzleramtsvermerk vom 1. Februar 2013: “Ihr Gespräch mit Bundesrats-Präsident Kretschmann” Datei mit Inhalt vom 9. Januar 2013: Fragen waren geschwärzt – nun sind sie zu lesen Dokument vom 4. Dezember 2012: Bahnvorstand will Aufsichtsrat über erhebliche Kostensteigerungen informieren  

Pressemitteilung: Beschwerde beim General- Staatsanwalt

| 0

In einer Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 wird mitgeteilt, dass die verweigerten Ermittlungen gegen die Bahn-Verantwortlichen nun dazu führen, dass der Generalstaatsanwalt eingeschaltet wird. Nachdem sich die Berliner Staatsanwaltschaft mehrfach verweigerte, haben die Anzeigeerstatter Beschwerde beim Generalstaatsanwalt Berlin eingelegt. Wenn Sie Journalist sind und unsere Informationen direkt erhalten möchten, dann schreiben Sie bitte eine E-Mail. Die ganze Pressemitteilung ist hier zu finden.

Strafanzeige wegen Strafvereitelung

| 0

Erst in den umfangreich entschwärzten Dokumenten aus dem Kanzleramt komplettiert sich ein Bild nach und nach. Die immer wieder ablehnende Haltung der Staatsanwaltschaft Berlin, der Generalstaatsanwaltschaft und sogar des Justizsenators zeigen ein Teil der massenhaft vermuteten Strafvereitelung. Wie ist es sonst zu verstehen, dass Ermittlungen entweder gar nicht erst aufgenommen oder eingestellt werden, ohne die Fakten zu beleuchten und zu hinterfragen? Mit dieser Strafanzeige gegen die Verantwortlichen sollen Antworten gefunden werden. Der Wortlaut ist hier zu finden.

Strafanzeige wegen Untreue

| 0

Erst Dank der umfangreichen Unterlagen, die vom Kanzleramt – wenn auch nur widerwillig – herausgegeben wurden, wird das augenscheinlich gesamte Ausmaß klar. Das erhaltene Material versetzt Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper in die Lage, in einer 23-seitigen Strafanzeige, klare Vorwürfe gegen Verantwortliche zu formulieren. Der originale Wortlaut der Strafanzeige ist hier hinterlegt.

Die Staatsanwaltschaft weist erneut ab

| 0

Nach der 23-seitigen Strafanzeige vom 29. Juni 2015 in der Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, gemeinsam mit Dieter Reicherter (Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a.D.), Peter Conradi (1972 bis 1998 Mitglied des Deutschen Bundestages), Rechtsanwalt Arne Maier und Dr. Werner Sauerborn Strafanzeige gegen Dr. Rüdiger Grube (Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn AG), Dr.Volker Kefer (Vorstand Infrastruktur der Deutschen Bahn AG), Prof. Dr. Dr. Utz-Hellmuth Felcht (Vorsitzender des Aufsichtsrats der DB AG), Staatssekretär Michael Odenwald, Staatssekretär Dr. Bernhard Heitzer, Patrick Döring, Bundeswirtschaftsminister a.D., Dr. Philipp Rösler, sowie Kanzleramtsminister a.D. Ronald Pofalla Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Berlin erstattet haben, antwortet diese mit einem knappen zweiseitigen Brief. Staatsanwalt Trimpert teilt lapidar mit: “[…] Das […] eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich zu dem hier bereits geführten, Ihnen bekannten Verfahren verbunden und erneut eingestellt (§ 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung). Zur Begründung teile ich Folgendes mit: Ihr Anzeigevorbringen […] war hier bereits Gegenstand der Ermittlungen. Dazu sind sowohl seitens der Staatsanwaltschaft Berlin am 3.5.2013, die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am 31.10.2013 und die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz am 11.12.2014 weiterhin zutreffende Bescheide ergangen, auf die ich Bezug nehmen darf. Die nunmehr vorgelegten Unterlagen sind nicht geeignet, eine Abweichende Entscheidung zu begründen. Sie mögen zwar erkennen lassen, dass seitens der Politik ein gewisser Einfluss ausgeübt worden sein mag. Sie lassen jedoch nichts dafür ersehen, dass den Beteiligten an der Aufsichtratsitzung vom 5. März 2013 bewusst gewesen sein muss, dass ein Ausstieg aus dem Projekt “Stuttgart21″ mit geringeren Kosten verbunden sein würde als dessen Fortführung.” Das Dokument lässt sich…

Erneut wird eine Beschwerde an die Staatsanwaltschaft gesendet

| 0

Nachdem die Strafanzeigensteller erwartet hatten, dass innerhalb von etwa zwei Wochen eine Eingangsbestätigung für die Strafanzeige vom 29. Juni 2015 übermittelt werden würde, staunte man nicht schlecht: Statt dem erwarteten Brief mit einem neuen Aktenzeichen zum Beispiel, traf am 14. August 2015 eine erneute Weigerung der Ermittlungsaufnahme ein. Diese Missachtung der umfangreichen neuen Tatsachenvorträge schmerzt so sehr, dass die Anzeigenden nur eine erneute Beschwerde starten können. Waren doch auf mehr als 23 Seiten weitergehende Fakten mitgeteilt und bereits genau ausgewertet worden. Die damit einhergehende schwerwiegende Missachtung der vorgelegten Dokumente aus dem Bundeskanzleramt lässt erneut an der Objektivität der Staatsanwaltschaft zweifeln. Dr. Eisenhart von Loeper betont: “Daraus entsteht der Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft Berlin eine Auswertung von Dokumenten der Exekutive verweigert, weil es ihr an Mut und Unabhängigkeit gegenüber dem Willen politischer Amtsträger fehlt.” Das Original-Dokument ist hier zu finden

Staatsanwalt Gierse (General- Staatsanwaltschaft) stellt das Verfahren erneut ein

| 0

Staatsanwalt Gierse von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin reichen zwei Seiten aus, um Rechtsanwalt Dr. von Loeper mitzuteilen, dass “nach Prüfung des Sachverhalts im Dienstaufsichtswege sehe ich mich nicht in der Lage, entgegen dem angefochtenen Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt. Ihr Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet, eine andere Entschließung zu rechtfertigen.” Er fügt hinzu: “Auffallend unrichtige Deutungen Ihres Anzeige- und Beschwerdevorbringens durch die Staatsanwaltschaft Berlin, die evident eine andere Bewertung des Anfangsverdachts nahelegen könnten, sind nicht ersichtlich.” Hier ist das Original-Dokument hinterlegt