B02-05 – “Der Bahnvorstand sieht die politische Bedeutung der Verwirklichung”

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  • Erstellt am 11. November 2015

Erst durch die Klage von Dr. Eisenhart von Loeper, vom 2. Januar 2015, kommen erstaunliche Dokumente an die Öffentlichkeit. Über die Rechtsanwalts-Sozietät Redeker, Sellner, Dahs werden die weitestgehend entschwärzten Kanzleramts-Vermerke mit Datum vom 2. Juni 2015 versandt.

Dabei ist auch dieses Dokument vom 5. Februar 2013, welches an den Chef des Bundeskanzleramtes und an die Bundeskanzlerin gerichtet ist:

"Der Bahnvorstand will an der Verwirklichung des Projekts festhalten und sieht dabei auch die politische Bedeutung der Verwirklichung eines großen Infrastrukturprojekts, zu dem Sie sich explizit bekannt haben."

"Die Bahn verweist für den Fall eines Abbruchs auf Kosten in Milliardenhöhe. Zusätzlich dazu müssten dann neu dringend notwendige Modernisierungsinvestitionen für den Bahnknoten Stuttgart finanziert werden, für die ein Bedarf von rund zwei Milliarden Euro geltend gemacht wird."

"Hintergrund für die aktuelle Berichterstattung, die Bundesvertreter im AR der DB AG sähen die Kostenentwicklung äußerst kritisch und drängten auf einen Ausstieg aus dem Projekt, ist eine umfassende Unterlage,die für St Odenwald zur Vorbereitung des Workshops und der nächsten Aufsichtsratssitzung im BMVBS erstellt worden ist. In dem Dossier werden offenbar die Antwortentwürfe der DB AG auf die Fragen des AR kritisch kommentiert, weitere Fragen zur Kostenentwicklung und Risiken sowie nach Projektabbruch und Alternativen formuliert. [...SCHWARZ ...] "

"[...] Es ist nachvollziehbar, dass die Vertreter im AR der DB AG angesichts der immensen Kostensteigerungen den neuen Finanzierungsplan der DB AG für Stuttgart 21 einer genaueren Prüfung unterziehen wollen. Die St wollen offenbar nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Entwicklung beim BER eine möglichst belastbare Finanzierung gewährleisten und Risiken so weit wie möglich ausschließen. Andererseits hat der Bahnvorstand seine Projekt- und Kostenanalyse sowohl in technischer als auch wirtschaftlicher Hinsicht von zwei Beratungsunternehmen überprüfen lassen. Die projektinternen Mehrkosten sollen aus Eigenmitteln der Bahn über eine verminderte Schuldenreduzierung über 10 Jahre bereit gestellt werden. [...] Zum anderen sollen die Projektpartner Stadt und Land an der Finanzierung der durch sie im Rahmen der Schlichtung und Mediationsverfahren mitverantworteten Mehrkosten beteiligt und diesbezüglich auch nicht aus der Verantwortung entlassen werden. [...]"

Das komplette Dokument ist hier.

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