Nachdem interne Dokumente vorliegen, kann die Strafanzeige vom 25. März 2013 mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin weiter konkretisiert werden:
Das interne Dokument der „DB Mobility Networks Logistics“ vom 1. Dezember 2009 „Aktueller Sachstand Stuttgart 21“ liegt vor:
Auf zehn Seiten sind wichtige Einzelheiten, die geeignet erscheinen, den straf- rechtlich relevanten Sachverhalt weiter aufzuklären enthalten. Besonders auffällig ist eine Passage, in denen darauf eingegangen wird, dass auf Basis einer bloßen „Markt-und Vergabeanalyse“, die DB die Stuttgarter Pläne mit anderen Tunnelbauten abgeglichen hat. Aus einer Kostenrechnung wurden dabei 597,8 Millionen Euro einfach herausgestrichen.
Zur Realisierung einer weiteren „Einsparungsmöglichkeit“ hätten das Eisenbahn-Bundesamt, die Architekten, die Projektpartner, die Bauherren und Gutachter zustimmen müssen. Gefragt wurden allesamt augenscheinlich nicht. Dennoch wurden weitere 294 Millionen Euro durch „Optimierung der Bauwerke“ gespart. Jedoch „ohne vertiefte Planung abgeschätzt“, wie es selbst eingeräumt wird.
S21 ist ein Paradebeispiel dafür, wie Verkehrsprojekte systematisch „aufgehübscht“ werden, um sie politisch durchzusetzen. Bei Kenntnis der wahren Kosten, wären die Parlamente wohl zur gleichen Erkenntnis gekommen wie eine Studie des Umweltbundesamtes: „Dieser sehr hohe Aufwand steht u.E. in keinem Verhältnis zum geringen verkehrlichen Nutzen.“ Die Publikation ist hier zu finden. Die Textpassage befindet sich auf Seite 153.
Als direkter Zeugenbeweis wird in der Ergänzung direkt beantragt:
Die Vernehmung von Dr. Philipp Rösler, Bundeswirtschaftsministerium, Berlin, zum Beweis für die Richtigkeit seiner unmittelbaren Einflussnahme auf das Abstimmungsverhalten des Wirtschafts-Staatssekretärs Heitzer. Denn dies wurde in einem Bericht der Wirtschaftswoche erläutert.