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Nachdem die Berliner Staatsanwältin Nicole Scheinichen mit diesem Schreiben am 29.02.2016 den Antrag ablehnte, Ermittlungen gegen die Tatverdächtigen neu aufzunehmen, greift Dr. Eisenhart von Loeper das alte Verfahren der Strafanzeige vom 29. Juni 2015 und den Ablehnungsbescheid des Generalstaatsanwalts vom 9. September 2015 wieder auf. Er legt dagegen am 14. März 2016 diese weitere Beschwerde ein.