Antrag auf erste Akteneinsicht von Unterlagen des Bundeskanzleramtes

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Am 23. Juli 2014 beantragt Dr. Eisenhart von Loeper auf Grundlage der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG vom 28.01.2003 (URL) und des Bundesumweltinformationsgesetz vom 22.12.2004 (UIG) eine umfassende Informations- und Akteneinsicht.

Konkret geht es zum Einen um die Aufsichtsratssitzung der Deutschen Bahn AG vom 5. März 2013. Dort hatte sich das Gremium mit dem Projekt „Stuttgart 21“ befasst. Außerdem geht es um die Sitzungen des gleichen Gremiums vom November und Dezember 2012 sowie einige des Jahres 2013.

Im Kern geht es auch um Besprechungen mit Staatssekretären der Bundesregierung im Kanzleram. Staatssekretäre des Finanz-, Wirtschafts- und Verkehrsressorts waren hier sowohl im Februar als auch im März 2013 anwesend. Staatssekretäre, die zugleich dem Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG (DB) angehören oder angehörten.

Hier ist der Link auf den Antrag