Mit diesem Schreiben erhält auch der Justizsenator Thomas Heilmann die fachgutachterliche Stellungnahme von Professor Dr. Herzog. Dieser lässt, so Dr. von Loeper, “keinen Zweifel daran, dass die zurückweisenden Verfügungen der Staatsanwaltschaften rechtsmethodisch und anhand des diesseitigen Sachvortrags im Hinblick auf den zentralen Tatvorwurf der Untreue nicht haltbar sind und insoweit strafrechtliche Ermittlungen in jedem Falle geboten sind.”
Zum ersten Mal zeigt Dr. von Loeper auch eine (ggf. versuchte) Strafvereitelung an.