Diese intensiv ausgearbeitete Gegenvorstellung geht am 30. Juli 2018 an die Ehemalige Vize-Polizeipräsidentin und heutige Generalstaatsanwältin Margarete Koppers in Berlin.
Eine Presseinformation findet sich dazu auch hier.
Diese Gegenvorstellung betrifft die Neuanzeige vom 12. Februar 2018 (Strafanzeige 7 – 2018)