Nachdem engagierte Juristen und Gegner des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ nun bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Beschwerde erhoben haben, könnte Senator Thomas Heilmann (CDU) gefordert gefordert sein: Die Berliner Justiz gerät zunehmend ins Dilemma zwischen strafrechtlicher Gleichbehandlung von Tatverdächtigen und deren Nichtverfolgung aus politischen Parteiinteressen.
Denn gäbe die Generalstaatsanwalt der Beschwerde vom 14. März nicht statt, muss darüber der Justizsenator entscheiden. Wie Eisenhart von Loeper mitteilt, brisanter Weise. Denn die Beschwerdeführer haben mit amtlichen Vermerken und Teil-Geständnissen aus dem Bundeskanzleramt inzwischen den Tatverdacht belegt, dass vor drei Jahren der Bahn-Aufsichtsrat von der damaligen Bundesregierung massiv unter Druck gesetzt wurde.
„Obwohl ein geheimes Dossier der Staatssekretäre, das im Februar 2013 öffentlich wurde, die bahneigene Berechnung der Ausstiegskosten von Stuttgart 21 für ’nicht belastbar‘ erklärte und obwohl die politischen Spitzen genau daraufhin öffentlich den Aufsichtsräten keinerlei Entscheidungsspielraum ließen, sieht die Berliner Staatsanwaltschaft geflissentlich pauschal darüber hinweg“, erklärt von Loeper.
Den Beteiligten müsse „nicht bewusst gewesen“ sein, dass der Ausstieg aus dem Projekt geringere Kosten verursachen werde als dessen Fortführung, urteilt die Staatsanwaltschaft fadenscheinig. Als Antwort verweisen führende Juristen neben dem massiven Tatverdacht darauf, dass die Staatsanwaltschaft endlich ihre ureigene Aufgabe wahrnehmen müsse, den Sachverhalt weiter aufzuklären und zum Beispiel die teilweise noch geschwärzten Vermerke des Kanzleramts ungeschwärzt beizuziehen sowie benannte Zeugen zu vernehmen.
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