„Wie ist es möglich, dass Staatsanwälte seit einem Jahr ohne eigene Ermittlungen und ohne nachprüfbare inhaltliche Begründung die Stellungnahme der DB AG abwarten und das Verfahren einstellen, ja sogar begründungslos keinen Einblick gewähren in Teile der Vorgänge, was an die Geheimjustiz früherer Jahrhunderte erinnert?“ Dieter Reicherter erklärt: „Ein solches Maß pflichtwidriger Kooperation mit dem geschädigten Bahnkonzern ist unbegreiflich.“
- Die Pressemitteilung zum Brief der „Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB“ – Feigen – Graf findet sich hier
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- Hintergrund ist dieses Schreiben des Rechtsanwalts Hanns W. Feigen, der „Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB“ Feigen – Graf im Auftrage der Deutschen Bahn (DB).