Erneut wird eine Beschwerde an die Staatsanwaltschaft gesendet

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Nachdem die Strafanzeigensteller erwartet hatten, dass innerhalb von etwa zwei Wochen eine Eingangsbestätigung für die Strafanzeige vom 29. Juni 2015 übermittelt werden würde, staunte man nicht schlecht: Statt dem erwarteten Brief mit einem neuen Aktenzeichen zum Beispiel, traf am 14. August 2015 eine erneute Weigerung der Ermittlungsaufnahme ein.

Diese Missachtung der umfangreichen neuen Tatsachenvorträge schmerzt so sehr, dass die Anzeigenden nur eine erneute Beschwerde starten können. Waren doch auf mehr als 23 Seiten weitergehende Fakten mitgeteilt und bereits genau ausgewertet worden. Die damit einhergehende schwerwiegende Missachtung der vorgelegten Dokumente aus dem Bundeskanzleramt lässt erneut an der Objektivität der Staatsanwaltschaft zweifeln.

Dr. Eisenhart von Loeper betont:
“Daraus entsteht der Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft Berlin eine Auswertung von Dokumenten der Exekutive verweigert, weil es ihr an Mut und Unabhängigkeit gegenüber dem Willen politischer Amtsträger fehlt.”

Das Original-Dokument ist hier zu finden