Senatsverwaltung sieht „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“

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In dem [hier] zu findenden Schreiben [07-09] der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung heißt es:

„Dafür dass von einem der Beschuldigten (oder auch allen Beschuldigten) oder ggf. auch von den Verfassern der Expertisen – wie von Ihnen
offenbar behauptet werden soll – bewusst manipulativ vorgegangen wurde, um einen wirtschaftlich
unsinnigen Weiterbau weiter betreiben zu können, liegen keine zureichenden tatsächlichen
Anhaltspunkte vor.

Ich weise Ihre Beschwerde daher als unbegründet zurück.“

Dazu gibt es eine Stellungnahme von Dr. Eisenhart von Loeper:

Außerdem gibt es einen weiteren Schriftwechsel:

Eine aktuelle Pressemitteilung findet sich hier