Staatsanwalt Gierse von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin reichen zwei Seiten aus, um Rechtsanwalt Dr. von Loeper mitzuteilen, dass „nach Prüfung des Sachverhalts im Dienstaufsichtswege sehe ich mich nicht in der Lage, entgegen dem angefochtenen Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt. Ihr Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet, eine andere Entschließung zu rechtfertigen.“
Er fügt hinzu: „Auffallend unrichtige Deutungen Ihres Anzeige- und Beschwerdevorbringens durch die Staatsanwaltschaft
Berlin, die evident eine andere Bewertung des Anfangsverdachts nahelegen könnten, sind nicht ersichtlich.“