Eisenhart von Loeper ist sich sicher: „In unserem Rechtsstaat gilt der Grundkonsens, dass staatliches Handeln Gesetz und Recht entsprechen muss und keinen schweren Schaden stiften darf. Schlägt der Weiterbau des Projekts S 21 sogar in strafbare Untreue, also in schwere Kriminalität um, dann ist seine Beendigung erst recht unabweisbar. Jene Parteien, die sich trotz solcher Lage dem Umstieg von S 21 verschließen, geben damit den Grundkonsens der Gesellschaft preis. Dies ist nicht hinnehmbar. Der Umstieg kann und soll auf folgende Weise in Gang kommen.“
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