Wieder eine Montagsdemo – „Umstieg kann kommen“

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Eisenhart von Loeper ist sich sicher: „In unserem Rechtsstaat gilt der Grundkonsens, dass staatliches Handeln Gesetz und Recht entsprechen muss und keinen schweren Schaden stiften darf. Schlägt der Weiterbau des Projekts S 21 sogar in strafbare Untreue, also in schwere Kriminalität um, dann ist seine Beendigung erst recht unabweisbar. Jene Parteien, die sich trotz solcher Lage dem Umstieg von S 21 verschließen, geben damit den Grundkonsens der Gesellschaft preis. Dies ist nicht hinnehmbar. Der Umstieg kann und soll auf folgende Weise in Gang kommen.“

Der gesamte Text ist hier zu finden.

 

Alle Downloads der „Strafanzeige 6 – 2017/2018“.