[Am Ende des Textes finden Sie alle passenden Dateien zu dieser Offensive]

Mit der Studie von Dr. Vieregg-Rößler zu 9,8 Milliarden Euro Projektkosten vom Dezember 2015 und mehreren Schreiben an alle Bahn-Aufsichtsräte gelang dem Aktionsbündnis Mitte März 2016, dass der Bahn-Aufsichtsrat KPMG/Basler mit einem neuen Gutachten zu den Kosten und Risiken des Projekts Stuttgart 21 beauftragte. Seine Sprengkraft lag in anerkannten unüblich hohen Risiken für die Betriebstauglichkeit von Tunnelbauten im quellfähigen Anhydrit. Das höchst geheim gehaltene Dokument ging den Aufsichtsräten Anfang Oktober 2016 zu und gelangte Ende November in die Hände von S 21-Gegnern, ebenso die Prüfberichte des Bundesrechnungshofs.

Da die ehemaligen Bahn-Vorstände Rüdiger Grube und Volker Kefer den verlangten Bau-und vergabestopp nicht erließen und der Bahn-Aufsichtsrat in drei Sitzungen von Mitte Oktober 2016 bis Ende Januar 2017 der Aufforderung nicht folgte, den Milliarden Kosten sparenden Umstieg von S 21 einzuleiten, haben Dr. Eisenhart von Loeper und Dieter Reicherter am 15.02.2017 gegen den Vorsitzenden des Bahn-Aufsichtsrats Professor Felcht und gegen die genannten ehemaligen Bahnchefs Strafanzeige wegen Verdacht der Untreue erstattet.

Diese Strafanzeige verschärften sie am 30.03.2017 gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin mit vier konkreten Tatvorwürfen, speziell mit dem Vorwurf,  die Beschuldigten hätten die Schadensfolgen der Tunnelbauten im quellfähigen Anhydrit, die drastische Verkleinerung des Bahnknotens und die stetig lebensgefährliche Schiefneigung von S 21 wissentlich in Kauf genommen. Mit der zusätzlichen Strafanzeige vom 05.05.2017 gegen die amtierenden Bahnchefs Dr. Richard Lutz und Ronald Pofalla wurde der Vorgang erweitert.

Weitere Schriftsätze an die Staatsanwaltschaft Berlin folgten, auch um mögliche Einwände der Beschuldigten zu entkräften. Es war nämlich durch Recherche von Medienvertretern bekannt geworden, dass deren Stellungnahme zu den Tatvorwürfen eingeholt und wegen Untreue ermittelt wurde.

Am 24. November erhielt Dr. Eisenhart von Loeper dann allerdings einen auf den 10.11.2017 datierten Bescheid, das Verfahren werde eingestellt. Dagegen ist Beschwerde eingelegt und zunächst auf das Schreiben vom 30.11.2017 an die Bahn-Aufsichtsräte und an den Bahn-Vorstand verwiesen.

Die Rede auf der 397. Montagsdemonstration vom 11.12.2017 erläutert den jüngsten Sachstand.

 

Titel