2019-04-17, Einladung zum Hintergrundgespräch zur Rechtslage S21

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  • Erstellt am 15. April 2019

15. April 2019

S21: Neubewertung der Rechtslage eröffnet neue Spielräume
Einladung zum Presse-Hintergrundgespräch
Mittwoch den 17. April 11h, Forum 3

Sehr geehrte Damen und Herren,
die rechtliche Ausgangslage bei Stuttgart 21 ist durch die These der vertraglichen
Durchführungspflicht gekennzeichnet und durch das Bemühen der Deutschen Bahn AG, Milliarden
Mehrkosten des Projekts auf die Projektpartner abzuwälzen. Als es bei der letzten Kostensteigerung
auf 8,2 Mrd. Euro um die Frage eines Ausstiegs bzw. einer Neuausrichtung von S21 hätte gehen
müssen, wurde diese Diskussion u.a. mit dem Argument ausgebremst, ein Ausstieg würde 7 Mrd. €
kosten und einen Bruch des Finanzierungsvertrags darstellen.

Um sich hier auf juristisch gesichertem Boden zu bewegen, hat das Aktionsbündnis ein
Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Urs Kramer, Universität Passau, in Auftrag gegeben. Kramer ist
Öffentlich-Rechtler und einschlägiger Experte in Eisenbahnrecht.

Der Schlüssel zur Lösung der genannten Konflikte ist dem Gutachten zufolge: Der
Finanzierungsvertrag zu S21 ist beim Überschreiten seiner Kostenobergrenze von 4,5 Mrd. Euro
obsolet und überlässt es bewusst den Projektpartnern, ob und wie sie sich verständigen oder neu
ausrichten. Mehrkosten lassen sich also nicht zwangsweise auf die Partner Stadt und Land abwälzen.
Umgekehrt haben Milliardenforderungen an die Bahn im Falle eines Ausstiegs keine Rechtsgrundlage.
Das Aktionsbündnis hat nun Zweierlei unternommen:

Es hat das Gutachten und die daraus folgenden Handlungsspielräume der Bahnspitze, den
Projektpartnern sowie dem Bundeskanzleramt übermittelt und sie aufgefordert, den neuen rechtlichen
Handlungsspielraum für eine Umorientierung von S21zu nutzen, gerade angesichts eigener Zusagen
für den Klimaschutz und zur Stärkung des Schienenverkehrs.
Und es hat das Rechtsgutachten jetzt in den Prozess gegen die Stadt Stuttgart um das „Storno 21“-
Bürgerbegehren beim VG Stuttgart eingebracht, weil das Gutachten auch hier – weitgehend mit einem
Votum des Verkehrsministeriums übereinstimmend – eine konstruktive Bereinigung des
Konfliktstoffes ermöglicht.

Als Gesprächspartner zu dieser und allen weiteren juristischen Verfahren im Zusammenhang von
Stuttgart 21 stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Dr. Eisenhart von Loeper, RA und Sprecher des Aktionsbündnisses und
  • Herr Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a.D.

Mit freundlichen Grüßen
Eisenhart von Loeper

Kontakt: Dr. Eisenhart v. Loeper 07452 4995 / Werner Sauerborn 0171 320 980 1
Anlage: Schriftsatz vom 12.04.2019 an das VG Stuttgart

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