B02-02 – Interne Unterlagen des Bundeskanzleramtes vom 4. Dezember 2012

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  • Erstellt am 11. November 2015

Erst durch die Klage von Dr. Eisenhart von Loeper, vom 2. Januar 2015, kommen erstaunliche Dokumente an die Öffentlichkeit. Über die Rechtsanwalts-Sozietät Redeker, Sellner, Dahs werden die weitestgehend entschwärzten Kanzleramts-Vermerke mit Datum vom 2. Juni 2015 versandt.

Dabei ist auch dieses Dokument vom 4. Dezember 2012, welches an den Chef des Bundeskanzleramtes gerichtet ist.

In der Gesprächsführung ist zu sehen, dass am Montag, 10. Dezember 2012, mit Sicherheit bekannt war, dass "der Bahnvorstand den Aufsichtsrat voraussichtlich über erhebliche Kostensteigerungen informieren [wird]."

Was bis vor kurzem noch geschwärzt war, ist nun zu lesen.

Zum Beispiel diese Fragen:

  • Wie erklären sich Kostensteigerungen von 25%, die nicht durch die Projektveränderungen und -erweiterungen verursacht sind, die aus den Mediationsverfahren resultieren?
  • Wie schätzen Sie die Auswirkungen der neuen Kostensituation auf das Projekt insgesamt einschließlich des Zeitplans ein?
  • Sehen sie die Möglichkeit, dass die DB AG die projektbezogenen Mehrkosten trägt, ohne dass dies zu wesentlichen Einschnitten bei
    anderen Aus- und Neubauprojekten führt?
  • Wie gestaltet sich der Bauvorbereitungs- und -ausführungsprozess und agieren dabei die verantwortlichen Stellen des Landes und der Stadt?

In der Gesprächsführung ist außerdem zu lesen, dass

"[...] der Bahnvorstand den Aufsichtsrat voraussichtlich über erhebliche Kostensteigerungen informieren [wird]. Die über die bisher geplanten Projektkosten von 4,2 Mrd. € hinausgehenden Mehrkosten setzen sich wie folgt zusammen:

  • modifizierter Flughafenbahnhof: zusätzlich 224 Millionen Euro
  • beim Schlichtungsverfahren vereinbarte Erweiterungen: Mehrkosten von 80 Millionen Euro
  • Hinzu kommen dem Vernehmen nach Kostensteigerungen von bis zu 1 Mrd. €, die sich aus dem Projekt selbst ergeben. Ursache hierfür sind u.a. Preissteigerungen, falsche Annahmen und unberücksichtigte Risiken bei der Planung und Nachforderungen.

"Da es sich bei Stuttgart 21 um ein eigenwirtschaftliches Projekt der DB AG handelt, an dem das Land BW, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart nicht aber der Bund beteiligt sind, kann der Bund keinen Beitrag zur Finanzierung der Mehrkosten leisten."

Als Hinweis wird jedoch darunter konkretisiert:
"Der Bund übernimmt mit 563,8 Mio. € aus Mitteln des Bedarfsplans und EU-Fördermitteln für das Projekt "Stuttgart 21" den Anteil. der für die Einbindung der NBS Wendfingen - Ulm im Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von "Stuttgart 21" erforderlich wäre. Über den genannten Betrag hinaus übernimmt der Bund keine Kostensteigerungen.

Für Stuttgart 21 sind darüber hinaus folgende Finanzierungsbeiträge, die aus anderen mit Bundesmitteln finanzierten Quellen stammen vorgesehen:

  • 197 Millionen Euro gemäß Bundesschienenwegeausbaugesetz für Nahverkehr
  • ca. 168 Mio. € Bundesfinanzhilfen aus dem GVFG-Bundesprogramm und
  • 300 Mio. € für das Bestandsnetz im Rahmen der LuFV

Dem Vernehmen nach will die DB AG an der Verwirklichung des Projekts festhalten und verweist für den Fall eines Abbruchs auf Kosten in Milliardenhöhe. Zusätzlich dazu müssten dann neu dringend notwendige Modernisierungsinvestitionen für den Bahnknoten Stuttgart finanziert werden, für die ein Bedarf von rund 2 Mrd. € geltend gemacht wird.

Auch wenn die DB AG die sich aus Planungsfehlern, Preissteigerungen und Nachforderungen ergebenden Mehrkosten von bis zu 1 Mrd. € selbst finanzieren will, dürften die Kostensteigerungen zu neuen Kontroversen über S 21 und zu Forderungen nach Projektabbruch führen. Auch ist bereits neuer Streit mit den Projektbeteiligten Stadt und Land zur Finanzierung der Mehrkosten aus Schlichtung und Filderdialog absehbar.

Das Land dürfte sich hierbei auf den Standpunkt stellen, sich an keinerlei Mehrkosten über den vereinbarten Kostenrahmen von 4,5 Mrd. € hinaus zu beteiligen. Diese Position lässt allerdings völlig außer acht, dass das Land bei beiden Mediationsverfahren vollumfänglich an projektverändernden Verabredungen beteiligt war, die zu diesen Mehrkosten geführt haben.

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