Stuttgart, 21. August 2019
Eine Bewertung von Eisenhart von Loeper:
Unsere eindringlichen rechtlichen Gegenvorstellungen, die Haltung des Berliner Senators Dirk Behrendt zu ändern und Ermittlungen wegen des erdrückenden Tatverdachts der Untreue endlich aufzunehmen, wurden nach den vorliegenden Bescheiden abgewiesen. Das ist ein beschämendes Sich-Wegducken und schadet dem Ansehen des Rechtsstaats: Hier wird eklatant mit zweierlei Maß gemessen, denn es wird zu Gunsten eines politisch gewollten Projekts und seiner Gefolgsleute entschieden. Der grüne Senator hat kein Format bewiesen, denn dann hätte er allein Gesetz und Recht zur Geltung gebracht. Die Gleichbehandlung hoch bezahlter Spitzenkräfte der in Staatsbesitz stehenden Deutschen Bahn AG und ihrer Aufsichtsräte mit anderen Tatverdächtigen hätte – siehe das Gutachten von Prof. Dr. Jens Bülte und das Votum von BGH-Richter a.D. Wolfgang Neskovic – zwingend Ermittlungen wegen des Tatverdachts der Untreue nach sich ziehen müssen.
Entgegen den Bescheiden haben die Bahnchefs Lutz und Pofalla, Grube und Kefer sowie ihre „Kontrolleure" natürlich gewusst und in Kauf genommen, dass das Projekt unwirtschaftlich ist, aber sie sind vorrangig dem macht- und parteipolitischen Willen der Bundesregierung gefolgt. Das ist seit 2013 und später durch vielfache Urkunden, auch aus dem Bundesverkehrsministerium und dem Bundeskanzleramt, nachgewiesen und durch etliche neuere Zeugenaussagen erhärtet. Was den Justizsenator von den GRÜNEN bewogen hat, hier nicht klar für strafrechtliche Ermittlungen einzutreten und damit „politische Justiz" zu üben, bleibt sein Geheimnis. Vielleicht hielt er – wie die meisten in seiner Partei – die Sache politisch für nicht mehr umkehrbar und machtpolitisch für nicht mehr opportun. Genau damit hat er freilich die Funktion der Justiz missachtet, die den gesetzwidrigen Übergriffen der Regierung und der daraus entstandenen Schieflage ihrer Akteure Schranken ziehen muss.
Jetzt wären Ermittlungen wegen zumindest versuchter Strafvereitelung im Amt angebracht.
Aber es fehlt die unabhängige Kontrollinstanz dafür: Würden wir gegen den Senator und seine Beamten Strafanzeige erstatten, wären dafür deren Kollegen unter Aufsicht desselben Senators zuständig. Dies zu tun, wäre töricht und verbietet sich daher. Im Gefolge des Projekts bleiben allerdings weitere Strafanzeigen möglich.
Der Kampf soll aber erst einmal in anderer Weise weiter gehen. Es könnte die Chancen für ein Umsteuern erhöhen, dass die neue Politik und die von dort gesteuerte Konzernstrategie der Bahn die Planänderung des Projekts gebietet. So gib es gerade jetzt starke Hebel zum Erhalt des Kopfbahnhofs und zum Umstieg, die zu nutzen sind, siehe auch die Ansprache auf der 476. Montagsdemonstration am 12. August 2019.
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