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- Erstellt am 11. November 2015
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"Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sehe ich nach alledem keinen Anlass, Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht zu ergreifen", lautet der Schlusssatz in einem knappen, dreiseitigen Brief der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.
Die Verwaltungsbeschäftigte Frau Löbner sendet dieses Schreiben am 11. Dezember 2014 im Auftrage und weist die "Beschwerde daher als unbegründet zurück".
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass "die von Ihnen in Ihrer Zuschrift vom 8. Oktober 2014 gerügte Bearbeitungsdauer bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden, die Sie in einen Zusammenhang mit dem "Tatbestand der (ggfs, versuchten) Strafvereitelung" rücken wollen, fasse ich nicht als Strafanzeige gegen die mit dem Ermittlungsverfahren befassten Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden auf."
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