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- Erstellt am 14. April 2016
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Die Staatsanwältin Nicole Scheinichen teilt mit diesem Schreiben vom 29. Februar 2016 mit, dass das "Vorbringen nicht geeignet ist, die Wiederaufnahme der Ermittlungen zu rechtfertigen. Ihrem Schreiben sind keine neuen Tatsachen zu entnehmen, die nicht bereits Gegenstand der bisherigen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Berlin vom 03. Mai 2013 und 16. Juli 2015, Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 31. Oktober 2013 und 09. September 2015 und Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz vom 11. Dezember 2014 waren."
Auch "ein Recht auf die Bearbeitung durch einen anderen Staatsanwalt", ließe sich "ebenfalls nicht ableiten". "Im Ergebnis bietet Ihr Vorbringen keinen Anlass, die Ermittlungen wieder aufzunehmen", teilt die Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Berlin in diesem Brief mit.
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