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Zwei Juristen fordern die Berliner Staatsanwälte heraus:
Beschwerde gegen das Versagen der Justiz bei Stuttgart 21
Bei Stuttgart 21, so sagen die Kritiker, steht die Demokratie in Gefahr. Hier werde „verschwiegen,
verdunkelt und verbogen, dass sich die Balken biegen“, so Eisenhart von Loeper, der Sprecher und
Anwalt des Aktionsbündnisses gegen S 21. Erst im Zuge strafrechtlicher Auseinandersetzungen
komme neuerdings mehr ans Licht. Gerade erst hatte der Widerstand gegen das in existentielle
Turbulenzen geratende Bahnprojekt S 21 seine fulminante 400. Montagsdemonstration, da folgt der
nächste Aufschlag:
Bündnissprecher Eisenhart von Loeper und Dieter Reicherter, ehemaliger Vorsitzender Richter am
Stuttgarter Landgericht, wollen es genau wissen: Sie haben diese Woche nach Einsicht in die
Ermittlungsakte ihre Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung an die Berliner Staatsanwaltschaft
akribisch auf 26 Seiten begründet und veröffentlicht. Das Ermittlungsverfahren gegen die ehemaligen
bzw. amtierenden Bahnvorstände Grube, Kefer, Lutz und Pofalla sowie ihren Aufsichtsratschef Felcht
könnte also doch noch Fahrt aufnehmen. Das hat jetzt schon politisches Gewicht, denn die Justiz soll
Beweise sichern und gegen Prominente einschreiten bis hin zur Zeugenvernehmung der
Bundeskanzlerin, damit „die unzulässigen parteipolitischen Übergriffe auf den Bahn-Aufsichtsrat und
der ganze Murks von S21 transparent werden“, so von Loeper.
Wie ist es möglich, dass Staatsanwälte seit einem Jahr ohne eigene Ermittlungen und ohne
nachprüfbare inhaltliche Begründung die Stellungnahme der DB AG abwarten und das Verfahren
einstellen, ja sogar begründungslos keinen Einblick gewähren in Teile der Vorgänge, was an die
Geheimjustiz früherer Jahrhunderte erinnert? Dieter Reicherter: „Ein solches Maß pflichtwidriger
Kooperation mit dem geschädigten Bahnkonzern ist unbegreiflich“.
Die Juristen wehren sich auch vehement dagegen, dass die DB-Verantwortlichen vor den schweren
Finanzierungs- und Funktionsmängeln permanent ausweichen und den Bahnkonzern durch den
Weiterbau des Projekts in Höhe von vier oder fünf Mrd. € schädigen, die der vorgeschlagene Umstieg
einsparen würde. Kann es im „unternehmerischen Ermessen“ liegen, wie vom DB-Anwalt vertreten,
Fehlentscheidungen zu treffen, in deren Folge ein Bahnhof drastisch verkleinert, das Gleisgefälle
sechsfach regelwidrig überhöht, und das vom eigenen Auftragsgutachter bescheinigte hohe Risiko von
Sanierungsbedarf und Streckenstilllegung infolge quellenden Anhydrits im Tunnel ignoriert wird?
Täuschungsmanöver trotz Informations- und Legalitätspflichten sind aber unzulässig, so die S21-
Kritiker. Hartmut Bäumer, der frühere Amtschef des Stuttgarter Verkehrsministeriums, ist inzwischen
ein „Kronzeuge“, der das jahrelange „Verschweigen und Herunterreden von Fakten und Risiken“ bei
S21 öffentlich hart angreift. Dass der neue juristische Vorstoß es in sich hat, wird auch die oberste
Rechtsaufsicht, der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt, wissen. Der DB-Aufsichtsrat dürfte jedenfalls
am 26. Januar, wenn er den Finanzrahmen des Projekts um mehr als eine weitere Milliarde Euro
erhöhen soll, zu prüfen haben, ob er damit für sich selbst die Strafverfolgung wegen Untreue riskiert.
Kontakte:
Eisenhart von Loeper: 07452-4995
Dieter Reicherter: 07192-930522
Werner Sauerborn 0171-3209801
- Weitere Erläuterungen zu dieser Pressemitteilung können hier gelesen werden
- Hintergrund ist dieses Schreiben des Rechtsanwalts Hanns W. Feigen (Feigen - Graf Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB) im Auftrage der Deutschen Bahn (DB).
Helmut Klünder
Dann mal Toi, toi, toi!