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- Erstellt am 5. Juli 2018
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Mit Datum vom 21. Juni 2018 und einem "Fertigungsdatum" vom 5. Juli 2018 schreibt Staatsanwältin Susanne Vetter für die Generalstaatsanwaltschaft Berlin:
"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. von Loeper,
auf Ihre Beschwerde [...] teile ich Ihnen mit:
Nach Prüfung des Sachverhalts im Dienstaufsichtswege sehe ich mich nicht in der Lage, entgegen dem angefochtenen Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt.
Ihr Beschwerdevorbringen [...] ist nicht geeignet, eine andere Entschließung zu rechtfertigen; denn auch hieraus ergeben sich - selbst unter ergänzender Berücksichtigung der das Projekt "Stuttgart 21" betreffenden, allgemein zugänglichen, zuverlässigen Informationsquellen
- weder im Zusammenhang mit dem unterbliebenen Ausstieg aus dem Projekt "Stuttgart 21" noch im Zusammenhang mit dem unterbliebenen Umstieg auf das von Ihnen favorisierte Projekt einer erneuerten und verbesserten Kopfbahnlösung - unter hier allein maßgeblichen strafrechtlichen Gesichtspunkten - keine konkreten Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat (§ 152 Abs. 2 StPO)."
Wir wundern uns!
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