S06-29 – 2019-08-05 – Abschlägiger Bescheid

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  • Erstellt am 27. August 2019

Mit Schreiben vom 5. August 2019 teilt der Referatsleiter des Referat III C Herr Guido Braak

(Guido.Braak@senjust.verwalt-berlin.de)

Leiter für Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Fachaufsicht über die Strafverfolgungsbehörden, Angelegenheiten der Strafvollstreckung einschließlich freiheitsentziehender Maßnahmen, Grundsatzangelegenheiten der Kriminalpolitik, der Führungsaufsichtsstelle, der internationalen Rechtshilfe und des Gnadenrechts, Gnadenwesen, Stiftung Gustav Radbruch - Unterstützungsfonds -

folgendes mit:

Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Antidiskriminierung • Salzburger Str. 21 - 25 • 10825 Berlin

Geschäftszeichen (bitte immer angeben)
111C 4 - 3133/E/1031/2018

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt von Loeper,

Ihre Gegenvorstellung vom 23. Mai 2019 lag der Hausleitung vor und wurde mir zur abschließenden
Bearbeitung zugewiesen.

Ihr Schreiben sowie die mit diesen übersandten Anlagen wurden gewürdigt. Der Vortrag enthält in großen Teilen von der hiesigen Entscheidung abweichende rechtliche Würdigungen und Schlussfolgerungen. Diese wurden hier erwogen, gaben im Ergebnis indessen keinen Anlass die Ihnen mit Bescheid vom 2. Mai 2019 mitgeteilte Entscheidung abzuändern. Soweit Sie Tatsachen mitteilen, die in Bezug zu den von Ihnen konkret erhobenen Tatvorwürfen stehen, waren diese den Strafverfolgungsbehörden - insbesondere der Generalsstaatsanwaltschaft Berlin - bei ihren Entscheidungen im Wesentlichen bekannt. Es besteht auch angesichts Ihres nunmehrigen Vortrags kein Anlass, die von den Strafverfolgungsbehörden in deren Beurteilungsspielraum getroffene Entscheidung aufzuheben und die Durchführung von Ermittlungen anzuordnen.

Ich weise Ihre Gegenvorstellung daher als unbegründet zurück.

Hochachtungsvoll
Im Auftrag
Braak

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