S07-11 – 2019-08-07 – Abschlägiger Bescheid

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  • Erstellt am 27. August 2019

Mit Schreiben vom 7. August 2019 teilt der Referatsleiter des Referat III C Herr Guido Braak

(Guido.Braak@senjust.verwalt-berlin.de)

Leiter für Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Fachaufsicht über die Strafverfolgungsbehörden, Angelegenheiten der Strafvollstreckung einschließlich freiheitsentziehender Maßnahmen, Grundsatzangelegenheiten der Kriminalpolitik, der Führungsaufsichtsstelle, der internationalen Rechtshilfe und des Gnadenrechts, Gnadenwesen, Stiftung Gustav Radbruch - Unterstützungsfonds -

folgendes mit:

Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Antidiskriminierung • Salzburger Str. 21 - 25 • 10825 Berlin

Geschäftszeichen (bitte immer angeben)
111 C 4 - 3133/E/1021/2018

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt von Loeper,

Ihre Gegenvorstellung vom 13. Juni 2019 lag der Hausleitung vor und wurde mir zur abschließenden
Bearbeitung zugewiesen.

Ich habe Ihre Eingabe geprüft. Im Ergebnis werden keine wesentlich neuen Tatsachen vorgetragen, die eine Abänderung der hiesigen Entscheidung rechtfertigen könnten. Der Vortrag erschöpft sich in großen Teilen auf die von der hiesigen Entscheidung abweichende Würdigung des bislang bekannten Tatsachenstoffes. Soweit Tatsachen vorgetragen wurden, waren diese bei der hiesigen Entscheidung vom 21. Mai 2019 bekannt. Bezogen auf den konkreten Tatvorwurf der Untreue aufgrund des Aufsichtsratsbeschlusses vom 26. Januar 2018 werden keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorgetragen,
dass die angezeigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums eine Vermögensschädigung der Bahn AG bei Abfassung des Beschlusses wenigstens billigend in Kauf nahmen.

Selbst wenn man unterstellt, es seien Fehlentscheidungen getroffen worden, fehlt es damit am Vorsatz einer Vermögensschädigung.

Ich weise Ihre Gegenvorstellung daher als unbegründet zurück.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Braak

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