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Aschermittwoch für Stuttgart 21
Schwere Wirtschaftskriminalität der Deutschen Bahn angezeigt

Frisst die „kapitale, folgenschwere Fehlentscheidung für Stuttgart 21“, die Landes- Verkehrsminister
Winfried Hermann (Grüne) diagnostizierte, ihre Urheber? Nach dem neuen Geständnis der DB, nach
dem Stuttgart 21 inzwischen 8,2 Mrd.€ kosten soll, haben jetzt für das Aktionsbündnis gegen S 21
dessen Sprecher und Anwalt Eisenhart von Loeper sowie der ehemalige Vorsitzende Richter Dieter
Reicherter eine neue Strafanzeige1 gegen die Bahnvorstände Richard Lutz und Ronald Pofalla sowie
gegen die Bahn-Aufsichtsräte erstattet, die weitere Milliarden Euro für S21 freigegeben haben.
„Hammer Nr. 1“ sei dabei dass der Weiter-So-Beschluss die Fehlinvestition von bisher 3,2 Mrd.€
zementiere und noch fünf Milliarden (vorerst) draufsetzen will – ein Fall von „besonders schwerer
Untreue, die mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist.“ Eine wenn auch späte Korrektur diese
Kurses und die Bereitschaft, sich auf Alternativen im Sinne eines Umstiegs einzulassen, könne auch
heute noch dieses Risiko minimieren, so von Loeper.

„Folgenschwere Fehlentscheidung“ heiße: Bahnhofsverkleinerung auf acht Gleise2, infolgedessen
Verkehrsverlagerungen auf die Straße, dazu gefährliche, regelwidrige Schieflage von Gleisen und
Bahnsteigen, ungeklärter Brandschutz, fehlender Überschwemmungsschutz und dauerhaft drohende
Sanierungsbedarfe, verbunden mit Streckensperrungen à la Rastatt wegen Tunnelbauen im Anhydrit –
für eine Metropolregion mit 6 Mio. Einwohnern ein nicht zu überbietendes Chaosszenario.

Hammer Nr.2 sei, so die beiden Juristen, dass „die Tatverdächtigen ihr Handeln gezielt verdunkeln“,
indem sie den Informationszugang zu Gutachten und anderen Grundlagen ihrer Entscheidung
verweigern. Das spreche bei derart zentraler Frage des öffentlichen Interesses und bei einem zu 100%
bundeseigenen Unternehmen rechtsstaatlichen Spielregeln Hohn. Es laufe auf Strafvereitelung im Amt
hinaus, die Dinge weiter untätig schleifen zu lassen. Für eine sachgerechte Strafverfolgung müsse der
Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) als Rechtsaufsicht die personellen und sachlichen
Ressourcen bereitstellen. Die Staatsanwaltschaft dürfe hier nicht länger vor der Vernehmung auch
prominenter Zeugen sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmen von Beweismaterial
zurückschrecken.

Statt ein planerisch und finanziell gescheitertes Projekt bis zur bitteren Neige durchzusetzen, sei es
jetzt an der Zeit, die Chancen der Schadensminimierung durch Ausloten der vorliegenden
Umstiegsoptionen zu nutzen. Dies ergebe sich rein rechtlich schon aus dem Finanzierungsvertrag, der
bei fehlendem Konsens wegen Kostensteigerungen den „qualifizierten Abschluss des Projekts“, das
heißt das „Herstellen eines verkehrssicheren Betriebszustandes (keine Provisorien)“ vorsieht. Einen
kompletten Rückbau von Stuttgart 21, den niemand fordert, mit sechs Mrd.€ zu berechnen, sei der
altbekannte Versuch, mit dem Popanz aufgeblasener Ausstiegskosten, den Weiterbau zu erpressen.