Auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes sowie des Informationsfreiheitsgesetzes klagt Dr. Eisenhart von Loeper gegen die Bundesrepublik Deutschland direkt. Das Bundeskanzleramt, vertreten durch den damaligen Bundesminister Peter Altmaier, soll „Zugang verschaffen, zum vollständigen, ungeschwärzten Inhalt der Aktenvermerke des Referats 323“, die bisher nur geschärzt vorliegen.
Außerdem sollen alle Unterlagen, die der Vorbereitungen des Gesprächs des Kanzleramtschefs mit Dr. Grube und Dr. Kefer (DB AG) vom 4. Dezember 2012 offen gelegt werden. Auch die weiteren Informationen die zur Vorbereitung von Gesprächen dienten, sollen zugänglich gemacht werden.