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Staatsanwältin Bettina Schröder-Bogdanski sieht keine Veranlassung für Ermittlungen. Konkret schreibt sie am 19. Februar 2018:
"Ihre - auch im Namen von Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht a.O. Dieter Reicherter erstattete - Strafanzeige vom 12.02.2018 habe ich geprüft, jedoch eine Veranlassung zur Führung von Ermittlungen gem. § 152 Abs. 2 StPO nicht festzustellen vermocht."
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