S07-04 – 2018-02-19 – Antwort auf 7. Strafanzeige – Schwere Untreue – Bettina Schröder-Bogdanski sieht keine Veranlassung für Ermittlungen

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  • Erstellt am 19. Februar 2018

Staatsanwältin Bettina Schröder-Bogdanski sieht keine Veranlassung für Ermittlungen. Konkret schreibt sie am 19. Februar 2018:

"Ihre - auch im Namen von Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht a.O. Dieter Reicherter erstattete - Strafanzeige vom 12.02.2018 habe ich geprüft, jedoch eine Veranlassung zur Führung von Ermittlungen gem. § 152 Abs. 2 StPO nicht festzustellen vermocht."

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