Mit dieser Internetseite stellen wir uns einigen wichtigen Fragen Interessierter und bemühen uns, die Einordnung der umfangreichen Dokumente zu erleichtern. Das soll für Mitbürgerinnen und Mitbürger Transparenz schaffen, wo es gilt, staatliches Versagen zu überprüfen und sichtbar zu machen. Denn wir verteidigen unsere Grundwerte und wollen sie nicht noch mehr gefährden lassen. Um die untragbare Lage zu ändern, braucht es öffentliches Gehör, unser aller Wachsamkeit und Einsatz. Mithilfe der zahlreichen Links, möge es gelingen, dass Sie sich durch die Vielzahl der Unterlagen gut zurechtfinden.

Frage 1:
Wieso können Sie behaupten, das Kanzleramt habe Druck auf den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG (DB AG) ausgeübt, S 21 müsse weitergebaut werden?

Alleine schon die Existenz der fünf Vermerke des Kanzleramts vom 4. Dezember 2012 bis zum 22. Februar 2013 zeigt, wie sehr sich der damalige Kanzleramtschef Ronald Pofalla und Kanzlerin Angela Merkel zu S 21 bekannt haben und welchen hohen Rang das Thema hat. Dies ist speziell auch im Vermerk vom 5. Februar 2013 (siehe Seite 2 unten) belegt. Wie ein Treppenwitz mutet es da fast an, dass nun eben jener Ronald Pofalla seit 2015 selbst Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bahn AG ist.

In der Klagebegründung vom 25. Februar 2015 gegen die teilweise Schwärzung der Vermerke wird auf den Seiten sieben bis elf und besonders auf der zehnten Seite untermauert, dass führende Köpfe der damaligen Bundesregierung samt Kanzlerin und Unionsfraktionschef Volker Kauder seit Mitte Februar 2013 ein politisches Machtwort gesprochen haben: „Stuttgart 21 wird gebaut“. In dem zur unabhängigen Entscheidung berufenen Aufsichtsrat der Bahn haben die drei Staatssekretäre des Verkehrs-, des Wirtschafts- und des Finanzressorts dank der Fachleute ihrer Ministerien, die ihnen stetig zuarbeiten, den größten Einfluss. Sie hatten im durchgesickerten Dossier zum Workshop am 5. Februar 2013 (siehe Seite 3, oben Absatz 2) die wesentliche Kritik an den Berechnungen der Bahn zusammengetragen. Genau das hat das Kanzleramt laut Vermerk vom 5. Februar 2013 hochgradig alarmiert, weil das öffentlich als Abgesang auf S 21 erschien. Die Ausstiegsdebatte wollte die Kanzlerin aber ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl aus machtpolitischem Kalkül unbedingt vermeiden. Das muss ihre Anordnung „Schluss der Debatte, S 21 wird gebaut“ ausgelöst haben.

Die Rechtsanwälte des Kanzleramts haben ferner auf der zweiten Seite ihres Schriftsatzes vom 2. Juni 2015 auf die zitierte Klagebegründung geantwortet und wörtlich eingestanden: „Die Sachverhaltsschilderung des Klägers ist in den wesentlichen Punkten zutreffend“.

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Frage 2:
Ist bekannt, wie sich die Staatssekretäre der Bundesregierung tatsächlich in der Sitzung des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn AG (DB AG) vom 5. März 2013 verhalten haben?

Ja. Verkehrs-Staatssekretär Michael Odenwald hat laut vorbereitendem Vermerk des Kanzleramts vom 9. Januar 2013 im Gespräch vom 14. Januar 2013 feststellen wollen, ob bei Nichterfüllung einiger Bedingungen, besonders fehlender Wirtschaftlichkeit, „eine Infragestellung des Projekts durch die BReg/Bundesvertreter im AR akzeptabel ist“ (Seite 1, letzter Absatz).

Der gesetzliche Aufseher (BReg=Bundesregierung / AR=Aufsichtsrat) hat sich damit zum politischen Weisungsempfänger erniedrigt und sich so verhalten.

Wirtschafts-Staatssekretär Bernhard Heitzer wurde unmittelbar vor der Aufsichtsratssitzung durch den damaligen Wirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler auf Linie gebracht. Finanz-Staatssekretär Hans Bernhard Beus […LINK…] meldete sich plötzlich krank, ohne vom Recht schriftlicher Abstimmung Gebrauch zu machen. Die unmittelbare Einflussnahme wird genauestens in der „Wirtschaftswoche“ vom 18. März 2013 unter dem Titel „Anruf genügt“ berichtet.

Dieser Sachverhalt wurde erkennbar niemals dementiert. Ebenso ist ihm die Berliner Staatsanwaltschaft nie nachgegangen.

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Frage 3:
Ist es nicht das gute Recht der Bundesregierung, ihre Politik für den Weiterbau von Stuttgart 21 öffentlich und gegenüber den eigenen Staatssekretären Nachdruck zu verleihen?

Die Stärke rechtsstaatlicher Ordnung besteht darin, dass selbst die oberste Exekutive nicht aus machtpolitischen Gründen (Sorge um einen Wahlausgang) die Grenzen des Rechts missachten darf. Die Bundesregierung hätte also äußern dürfen, sie wünsche sich den Weiterbau von Stuttgart 21, soweit keine gesetzlichen Gründe entgegenstünden. Der Aufsichtsrat der Bahn habe darüber aber nach entsprechender Klärung autonom zu entscheiden.

Das Aktienrecht und der Straftatbestand der Untreue lassen es ausdrücklich nicht zu, ein Projekt weiterzubauen, obwohl die bahnseitige Berechnung der Ausstiegskosten „nicht belastbar“ war und die Alternative des Ausstiegs aus dem Projekt dringend zu prüfen gewesen wäre. Darauf hatten die Staatssekretäre ja explizit hingewiesen. (siehe auch Antwort zu Frage 2).

Außerdem wurden sie massiv öffentlich unter Druck gesetzt, so dass sie sich dem Willen der Bundesregierung beugen mussten, wenn sie ihre Stellung nicht preisgeben wollten. Genau dies war eine illegale Einflussnahme.

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Frage 4:
Was war das Ergebnis der ersten Strafanzeige vom 25. März 2013?

Es wurde mit Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 31. Oktober 2013 immerhin nicht mehr in Frage gestellt, dass der Aufsichtsrat der DB AG durch den Weiterbau-Beschluss die Pflicht zur Wahrnehmung der Vermögensinteressen der Bahn verletzt und sie dadurch geschädigt haben kann (siehe dritte Seite). Der Generalstaatsanwalt lehnte die geforderte Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen nur ab, weil es keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür gebe, die Tatverdächtigen hätten „zumindest bedingt vorsätzlich“ die Ausstiegskosten niedriger eingeschätzt als die Kosten der Projekt-Fortführung.

Das bedeutet in etwa: Kriminalität ohne Schuldvorwurf.

Dabei wurde der objektive Sachverhalt nicht näher aufgeklärt, obwohl dies nach dem späteren Gutachten des Bremer Strafrechtsexperten Prof. Dr. Felix Herzog geboten gewesen wäre.

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Frage 5:
Was hat die zweite Strafanzeige vom 29. Juni 2015 ausgelöst?

Nicht allein die fünf Vermerke des Kanzleramts, besonders dessen Eingeständnis im Anwaltsschriftsatz vom 2. Juni 2015 ergaben hieb- und stichfest, dass die diesseits vorgetragenen Fakten, die den Tatverdacht untermauerten, „im wesentlichen zutreffend sind“.

Das war buchstäblich eine Steilvorlage für die nochmalige Strafanzeige, weil die politisch bedingte Kehrtwende in der Haltung maßgeblicher Staatssekretäre „Dank“ des enormen Drucks der Bundesregierung nun amtlich besiegelt war.

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Frage 6:
Nachdem die Staatsanwälte daraufhin die Ermittlungen erneut mit wenigen Zeilen verweigerten, haben Sie deshalb die Staatsanwälte wegen Strafvereitelung angezeigt. Warum und mit welchem Ergebnis?

Uns erschien die dazu – trotz gewichtiger neuer Dokumente – schweigende weitere Blockade von Ermittlungen als ein klarer Rechtsverstoß, der den starken Verdacht einer politisch motivierten Straftat hervorrief. Damit sich die Staatsanwaltschaft öffentlich beobachtet fühlt und Transparenz geschaffen wird, haben wir die ergangenen Entscheidungen und wesentliche Dokumente auf dieser Internetseite eingestellt. Angesichts der Brisanz der Vorgänge im Grenzbereich zwischen Politik und Recht war dies gewiss ein Novum, das uns unerlässlich erschien:

Denn es geht uns allein darum, die leider von der obersten Exekutive beim Weiterbau von Stuttgart 21 missachteten Maßstäbe der Rechtsordnung im Interesse des Rechts und des allgemeinen Wohls zur Geltung zu bringen.

Das Ergebnis war beachtlich: Der neu zuständige Staatsanwalt nahm nun strafrechtliche Ermittlungen gegen zwei Berufskollegen auf, bejahte also den Anfangsverdacht der vorsätzlichen Strafvereitelung und damit – im Gegensatz zur bisherigen Einstufung seiner Kollegen – auch den Anfangsverdacht einer strafbaren Vortat der Untreue. Er zog die gesamten Akten bei, entschied sich dann aber doch dafür, dass hinreichender Tatverdacht „vorsätzlicher Strafvereitelung“ im Sinne einer Anklageerhebung zu verneinen sei. Nach diesem Maßstab hätte es entgegen den Einstellungsbescheiden vom 16. Juli 2015 und 9. September 2015 zu Ermittlungen gegen die Bahnmanager wegen Untreue kommen müssen. Eine Erklärung darüber ist die Staatsanwaltschaft schuldig geblieben.

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Frage 7:
Gab es weitere rechtliche Schritte und mit welchem Ergebnis?

Zunächst kam es am 10. Februar 2016 zum Antrag, die zweite Strafanzeige durch andere Staatsanwälte beurteilen zu lassen, was die Berliner Staatsanwaltschaft nach dem alten Stil erneut abblockte.

Daraufhin erstatteten wir am 14. März 2016 umfangreich sorgfältig begründet eine Beschwerde gegen die Blockade der Strafanzeige durch die Verfügungen vom Juli und September 2015. Auch diese Beschwerde hat die Senatsverwaltung für Justiz mit Schreiben vom 26. April 2016 abgewiesen, ohne in tatsächliche oder rechtlicher Hinsicht auf den Vortrag zu reagieren.

Auch dieses Verhalten verdient scharfe Kritik.
Daher werden wir weiter Argumente und Beweise sammeln und diese auch auf www.Strafvereitelung.de veröffentlichen.

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Teilen Sie uns an dieser Stelle gerne Ihre Meinung mit:

  1. P.Bussing

    Vielen Dank für die unermüdliche Arbeit für unser Land und seine Bürger. Die Politik hat meines Erachtens seit einigen Jahr(zehnten) eine Richtung eingeschlagen, welche nicht mehr dem Allgemeinwohl dient und uns langfristig in den Abgrund führen wird.
    Mir sind in den letzten 15Jahren keine Entscheidung bekannt, welche dem Wohl der Mehrheit unserer Bürger dient.
    Eine kurze (unvollständige) Auflistung:
    Rentenkürzung aus Unkenntnis über die Funktion der umlagefinanzierten Rentenversicherung.
    Verschlechterung der Gesundheitsversorgung aus Unkenntnis über Marktmechanismen.
    Verteuerung der Strompreise durch Privatisierung der Erzeugung.
    Lohnsenkung durch nicht notwendige Arbeitsmarktreformen.
    Verschlechterung der Strasseninfrastruktur wegen unterfinanzierung durch Steuererleichterung von Reichen und Konzernen.
    Kriminalisierung von Privatpersonen durch unterlassene “Hilfeleistung” bei der Neuformulierung des Abmahnrechtes (welches grundsätzlich nur für Gewerbetreibende überhaupt erst geschaffen wurde).
    etcpp..

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