In dem [hier] zu findenden Schreiben [07-10], betont Dr. Eisenhart von Loeper:
„Dabei muss entsprechend kriminalistischer Erfahrung – auch wenn es mühsam erscheint – der im Gutachten von Prof. Dr. Jens Bülte beschriebene, vorstehend in einigen Einzelheiten aufgegriffene Gesamtzusammenhang des Projekts aus unverjährter Zeit neu gesehen und gewürdigt werden. Jedenfalls ist jetzt nach Gesetz und Recht die Aufnahme von Ermittlungen wegen Tatverdachts der Untreue gegen die Tatverdächtigen der Deutschen Bahn AG anzuordnen.
Weitere aktuelle Dokumente:
- S06-27 – 2019-05-02 – Senatsverwaltung für Justiz Berlin – Beschwerde wird erneut abgewiesen
- S06-28 – 2019-05-23 – Gegenvorstellungen an Senator Behrendt
Eine aktuelle Pressemitteilung findet sich hier