Rede bei Montagsdemo gegen Stuttgart 21

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Eisenhart von Loeper berichtet bei der Montagsdemonstration über die Aufsichtsrats-Sitzung der Deutschen Bahn AG (DB AG). In seiner Rede geht er anschaulich darauf ein, dass zu Recht Unruhe bei den Aufsichtsräten herrscht. „Die Sache wird Ihnen langsam zu heiß“, erklärt von Loeper. „Die Bahn-Aufsichtsräte wollen ihre persönliche Haftung nicht riskieren“. Vielen Dank für dieses Video an fluegel.tv

Ein Gutachten zu Ausstiegskosten und eine Pressekonferenz in Stuttgart

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Bei einer Pressekonferenz am 12. Februar 2016 in Stuttgart, wird erneut die Unwirtschaftlichkeit von Stuttgart 21 thematisiert. Eine Forderung als Kernpunkt: Dieses Thema muss bei der nächsten Aufsichtsratssitzung der Deutschen Bahn behandelt werden, da sich sonst auch der aktuelle Aufsichtsrat in Gefahr begibt: „Die Deutsche Bahn AG gibt nicht nur die Kosten des Projekts wissentlich viel zu niedrig an, sie hat auch von Anfang an die Kosten eines Ausstiegs maßlos überhöht. Politik und Öffentlichkeit wurden so in die Irre und zu falschen Entscheidungen geführt.“ Dies belegt eine weitere vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 in Auftrag gegebene Studie der Verkehrsberatungs-GmbH Vieregg – Rössler aus München, die in Stuttgart vorgestellt wurde. Weitere Informationen dazu befinden sich in dieser Übersicht (folgt!).

Dr. Eisenhart von Loeper legt nach

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Dr. Eisenhart von Loeper im Aufwind. Er sieht sich bestärkt und beantragt mit diesem Schreiben die Neuaufnahme der Ermittlungen und die Neubestimmung des zuständigen Staatsanwaltes. Vorangegangen waren die Zustellung dieses Vermerkes des Staatsanwalts Dirk Gerberding unter dem Aktenzeichen „242 Js 1897/15“ sowie dieser Bescheid des Staatsanwaltes aus Berlin.

Ein Aktenvermerk und eine Einstellung eröffnen Räume

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Dr. Eisenhart von Loeper erhält diesen Vermerk des Staatsanwalts Dirk Gerberding unter dem Aktenzeichen „242 Js 1897/15“. Außerdem wird ihm dieser Bescheid des Staatsanwaltes aus Berlin zugestellt. Aufgrund dessen sieht sich Dr. Eisenhart von Loeper bestärkt und beantragt mit diesem Schreiben die Neuaufnahme der Ermittlungen und die Neubestimmung des zuständigen Staatsanwaltes.

Pressekonferenz zu Kosten-Gutachten

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Während am 16. Dezember 2015 der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG in der Berliner Konzernzentrale tagt, protestieren Vertreter des „Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21“ vor dem „Bahntower“ am Potsdamer Platz gegen eine erneute Preissteigerung beim Bahnprojekt „Stuttgart 21“. Dazu wird ein hochbrisantes neues Gutachten des renommierten Münchner Verkehrsberatungsbüros Vieregg-Rössler präsentiert. Gemeinsam mit Robin Wood wurden das Gutachten sowie rund 4.000 Unterschriften „Klimaschutz braucht die Bahn für Alle“ an die Deutsche Bahn AG übergeben. Die Nachricht, die in eine schwere Konzernkrise platzt, erregt viel Aufsehen. Bereits Anfang Dezember wurde aus Aufsichtsratskreisen ein erwarteter Verlust von einer Milliarde Euro für das laufende Geschäftsjahr bekannt. Nun stehen auch für „Stuttgart 21“ weitere Kostensteigerungen an. Weiter im Text geht es … hier …

Ergänzungen der Strafanzeige vom 25. März 2013

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Nachdem interne Dokumente vorliegen, kann die Strafanzeige vom 25. März 2013 mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin weiter konkretisiert werden: Das interne Dokument der „DB Mobility Networks Logistics“ vom 1. Dezember 2009 „Aktueller Sachstand Stuttgart 21“ liegt vor: Auf zehn Seiten sind wichtige Einzelheiten, die geeignet erscheinen, den straf- rechtlich relevanten Sachverhalt weiter aufzuklären enthalten. Besonders auffällig ist eine Passage, in denen darauf eingegangen wird, dass auf Basis einer bloßen „Markt-und Vergabeanalyse“, die DB die Stuttgarter Pläne mit anderen Tunnelbauten abgeglichen hat. Aus einer Kostenrechnung wurden dabei 597,8 Millionen Euro einfach herausgestrichen. Zur Realisierung einer weiteren „Einsparungsmöglichkeit“ hätten das Eisenbahn-Bundesamt, die Architekten, die Projektpartner, die Bauherren und Gutachter zustimmen müssen. Gefragt wurden allesamt augenscheinlich nicht. Dennoch wurden weitere 294 Millionen Euro durch „Optimierung der Bauwerke“ gespart. Jedoch „ohne vertiefte Planung abgeschätzt“, wie es selbst eingeräumt wird. S21 ist ein Paradebeispiel dafür, wie Verkehrsprojekte systematisch „aufgehübscht“ werden, um sie politisch durchzusetzen. Bei Kenntnis der wahren Kosten, wären die Parlamente wohl zur gleichen Erkenntnis gekommen wie eine Studie des Umweltbundesamtes: „Dieser sehr hohe Aufwand steht u.E. in keinem Verhältnis zum geringen verkehrlichen Nutzen.“ Die Publikation ist hier zu finden. Die Textpassage befindet sich auf Seite 153. Als direkter Zeugenbeweis wird in der Ergänzung direkt beantragt: Die Vernehmung von Dr. Philipp Rösler, Bundeswirtschaftsministerium, Berlin, zum Beweis für die Richtigkeit seiner unmittelbaren Einflussnahme auf das Abstimmungsverhalten des Wirtschafts-Staatssekretärs Heitzer. Denn dies wurde in einem Bericht der Wirtschaftswoche erläutert. Das Schreiben ist komplett hier hinterlegt.

Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin

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Auf 12 Seiten legt Dr. von Loeper klar dar, warum die Einstellungsverfügung der Abteilung 4205 der Staatsanwaltschaft Berlin vom 3. Mai 2013 aufzuheben ist. Außerdem beantragt er die Bearbeitung der Strafanzeige vom 25. März 2013 durch eine andere Abteilung. Denn es müsse ja jemanden geben, der, „bereit und in der Lage ist, den komplexen Sachverhalt zu erfassen und die wirtschaftlichen Zusammenhänge zu bewerten.“ Denn schon zu Beginn häuften sich Verfahrensfehler und Verwechslungen durch die Staatsanwaltschaft. So wurden erkennbar bedeutsame Anlagen nicht gesichtet und ausgewertet. Das würde der Einstellungsbescheid auch inhaltlich eindeutig belegen. Gänzlich unbeachtet blieb insbesondere das sehr wichtige bahneigene Dokument vom 10. Dezember 2009 mit der Auflistung von ‚Einsparpotentialen‘ von fast 900 Millionen Euro. Damit wurde aber genau das vereitelt, wozu die Staatsanwaltschaft gesetzlich verpflichtet ist, nämlich ‚jedem ihr bekannt gewordenen Verdacht einer strafbaren Handlung nachzugehen, sofern hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen‘. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft beruht auf den Fehlern. Es kann nicht Aufgabe der Anzeigeerstatter sein, der Staatsanwaltschaft eine fertige Anklage zu liefern. Der Anfangsverdacht für weiterführende Ermittlungen darf nicht verneint werden. Das gesamte Dokument ist hier zu finden

Unabhängige fachgutachterliche Stellungnahme wird erstellt

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Universitäts-Professor Dr. Felix Herzog erstellt ein Rechtsgutachten zu den zurückweisenden Schriftsätzen der Staatsanwaltschaft (StA) und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin (GstA). Das Gutachten im Original ist hier hinterlegt.

Erweiterte Klagebegründung gegen das Kanzleramt geht an das Verwaltungsgericht

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Nachdem Dr. Eisenhart von Loeper auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes sowie des Informationsfreiheitsgesetzes eine Verwaltungsstreitsache am 2. Januar 2015 angestrengt hat, wird in der weiteren Klagbegründung ergänzt: „Der Kläger ist ehrenamtlich Mitglied und Sprecher im Aktionsbündnis gegen das Bahnprojekt „Stuttgart 21“. Es geht ihm um den vollständigen Zugang zu Informationen, welche im Zusammenhang mit Einflussnahmen stehen, die im Bundeskanzleramt auf das Zustandekommen eines Weiterbau – Beschlusses des Aufsichtsrates der Deutschen Bahn AG vom 5. März 2013 zu diesem Projekt erfolgten.“ Der erste von zwei Teilen der Datei befindet sich hier. Der zweite von zwei Teilen der Datei befindet sich hier.

Klage gegen das Bundeskanzleramt auf weitere Auskunft

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Auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes sowie des Informationsfreiheitsgesetzes klagt Dr. Eisenhart von Loeper gegen die Bundesrepublik Deutschland direkt. Das Bundeskanzleramt, vertreten durch den damaligen Bundesminister Peter Altmaier, soll „Zugang verschaffen, zum vollständigen, ungeschwärzten Inhalt der Aktenvermerke des Referats 323“, die bisher nur geschärzt vorliegen. Außerdem sollen alle Unterlagen, die der Vorbereitungen des Gesprächs des Kanzleramtschefs mit Dr. Grube und Dr. Kefer (DB AG) vom 4. Dezember 2012 offen gelegt werden. Auch die weiteren Informationen die zur Vorbereitung von Gesprächen dienten, sollen zugänglich gemacht werden.